Zur Schenkung von Todes wegen

unter besonderer Berücksichtigung der legislativen Zielsetzung

1996. 327 S.
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ISBN 978-3-428-08851-5
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ISBN 978-3-428-48851-3
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Beschreibung

Angesichts der zum umstrittenen Thema »Schenkungen von Todes wegen« im Sinne des § 2301 BGB samt den wichtigsten darin involvierten Problemfeldern bereits veröffentlichten Literaturfülle kann es nicht Aufgabe dieser Arbeit sein, weitere Feinheiten in die kaum mehr voneinander abgrenzbaren Theorievarianten hineinzuflechten. Vielmehr wird der Versuch unternommen, vom derzeitigen Diskussionsstandpunkt aus eine umfassende Problemlösung entsprechend dem in § 2301 BGB verwirklichten gesetzgeberischen Konzept vorzunehmen und damit eine rechtssichere Abgrenzungslinie in diese Schnittstelle zu ziehen.

Es werden sowohl klassische Streitfragen wie etwa die Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall als auch neuere Aspekte, als auch die Frage nach der rechtstechnischen Funktion der Vorschrift erörtert. Aufgedeckt wird unter anderem, daß bereits das Reichsgericht in seiner älteren Rechtsprechung die Anwendbarkeit des § 2301 BGB auf das Valutaverhältnis im Rahmen des § 331 BGB zutreffend erkannte. In bezug auf die Überlebensbedingung in § 2301 Abs. 1 BGB zeigt die Untersuchung zum einen, daß neuere Tendenzen in Rechtsprechung und Literatur - wie etwa deren analoge Ausdehnung oder die Anwendung des § 2084 BGB - dem Interessengehalt der Vorschrift widersprechen. Zum anderen, daß die auflösend überlebensbedingten Schenkungsversprechen nicht erfaßt werden sollen.

Besondere Aufmerksamkeit wird dem Vollzugsmerkmal in § 2301 II BGB gewidmet. Es wird in inhaltliche und zeitliche Kriterien aufgegliedert und samt ihren Verästelungen durchleuchtet. Dabei erweist sich eine Auswertung der Entstehungsgeschichte als ergiebig, da hieraus eine neue, dogmatisch geschlossene Sichtweise der Vollzugsfrage erhellt wird.

Die Zusammenfassung der denkbaren Widerrufsmöglichkeiten der Erben sowie deren Ausschließbarkeit durch den Schenker bestätigt die gesetzgeberische Wertung, wonach solche Zuwendungen, die materiell erbrechtlichen Charakter aufweisen, auch deren Vorgaben unterworfen sind. Eine Auswertung der einzelnen Ergebnisse unterstreicht die eingangs aufgeworfene These, in § 2301 habe der Gesetzgeber eine klare und einheitliche Regelungs- und Zuweisungsvorschrift schaffen wollen, mit der sich sein Ordnungsplan verwirklichen läßt und die bisherigen Streitpunkte bereinigt werden können.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: § 1: Einleitung: Problemdarstellung und Klärungsvorgabe - Gang der Arbeit - § 2: Das Schenkungsversprechen von Todes wegen, § 2301 I: Das Schenkungsversprechen - Die Überlebensbedingung als Tatbestandsmerkmal - Das Valutaverhältnis im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall als Schenkung im Sinne des § 2301 I - Die rechtstechnische Funktion des § 2301 I - Die nach § 2301 I zur Anwendung gelangenden Vorschriften - §3: Vollzug im Sinne des §2301 II: Der Anwendungsbereich und die Funktion des § 2301 II - Die Vollzugserfordernisse des § 2301 II - Der Vollzug im Sinne des § 2301 II aus der Sicht der Rechtsprechung und Literatur - Der Vollzug im Sinne des § 2301 II als Abgrenzungsmerkmal zu § 2301 I - Zusammenfassung von § 3 - § 4: Widerruflichkeit durch die Erben: Der Widerruf - Einredemöglichkeit oder wertungsgerechter Kompromiß - §5: Zusammenfassung - Literaturverzeichnis

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