Ein Beitrag zur Entgeltregulierung im Sozialversicherungsrecht
Beschreibung
Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für ihre Versicherten unter Inanspruchnahme geeigneter Rehabilitationsdienste und -einrichtungen. Diese Dienste und Einrichtungen haben nach dem SGB IX Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Da wegen der Marktmacht der Rentenversicherungsträger das vom Gesetzgeber gewollte Wettbewerbskonzept versagt, ist die Vergütung der Rehabilitationsleistungen nach Maßgabe eines zweistufigen Verfahrens aus Kostenprüfung und Vergütungsvergleich zu ermitteln, welches das BSG für andere nicht wettbewerblich strukturierte Leistungserbringermärkte entwickelt hat.
Inhaltsübersicht
A. Gegenstand und Gang der Untersuchung
B. Dreistufiges Verfahren der Erbringung stationärer Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Vertragseinrichtungen i.S.d. § 38 SGB IX
C. Vergütungsvertrag für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (zweite Verfahrensstufe)
D. Vergütungshöhe: Ausführung der Leistung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, insbesondere zu angemessenen Vergütungssätzen (§ 36 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB IX)
E. Ermittlung der angemessenen Vergütung i.S.d. § 36 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB IX nach Maßgabe des Zwei-Stufen-Verfahrens des Bundessozialgerichts
F. Zusammenfassung der Ergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis
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