§ 184b Abs. 4 StGB im Lichte neuer Medien
Beschreibung
Jan Baumann geht der Frage nach, inwieweit das Betrachten kinderpornografischer Darstellungen im Internet bereits dann strafbar ist, wenn der Täter diese Darstellungen nicht bewusst herunterlädt oder er keine Kenntnis von der beim Betrachten im Hintergrund stattfindenden Zwischenspeicherung hat. Der Autor hat sich im Wege der klassischen Auslegung mit dem bestehenden Besitzbegriff des § 184b Abs. 4 StGB auseinandergesetzt und dabei einen neuen, digitalen Besitzbegriff entwickelt. Dieser zielt nicht auf die zwischenspeichernde Festplatte oder andere Computerbauteile ab, sondern bezieht sich allein auf die Beherrschbarkeit der angezeigten kinderpornografischen Darstellung auf dem Computerbildschirm.
»Besitz« i.S.d. § 184b StGB umfasst damit auch den Besitz durch bloße Datenherrschaft. Ein solches Begriffsverständnis ermöglicht einen lückenlosen Strafrechtsschutz auch ohne die Schaffung neuer, wiederum auslegungsbedürftiger Abruftatbestände. Der Einführung einer Abrufstrafbarkeit durch das 49. StrÄndG hätte es daher nicht bedurft.
Inhaltsübersicht
A. Einführung
Urteil des OLG Hamburg vom 15.2.2010 – 2–27/09 (REV) – Kritik und Stellungnahme
B. Besitz i.S.d. Strafrechts
Allgemeine Betrachtungen – Historische Entwicklung der Besitzstrafbarkeit – Der Besitzbegriff in der Gesamtrechtsordnung – Funktionen und Erscheinungsformen von Besitzdelikten – Zusammenfassung
C. Daten- und Schriftenbegriffe
Der Datenbegriff – Der Schriftenbegriff i.S.d. § 11 Abs. 3 StGB – Technische Abläufe beim »Betrachten« von Webseiten – Zwischenergebnis
D. Besitz i.S.d. § 184b Abs. 4 StGB bei digitalen Inhalten
Tathandlung des Sich-Verschaffens und des Besitzens – Subjektiver Tatbestand – Besondere Tatbestandskonstellationen
E. Besitz i.S.d. § 184b Abs. 4 StGB durch bloße Datenherrschaft
Auslegung des bestehenden Besitzbegriffs – Abwägung der Auslegungsergebnisse – Die Abbildung i.S.d. § 11 Abs. 3 StGB als Tatobjekt – Ergebnis der Auslegung – Besitz als bloße Konsumstrafbarkeit
F. Endergebnis
Relativität der Rechtsbegriffe – Der Besitzbegriff in der Rechtsordnung – Besitz durch Datenherrschaft
Literaturverzeichnis
Sachwortregister
Pressestimmen
»Mit der vorliegenden Arbeit werden Strukturen entwickelt, wie bei modernen Kommunikationsformen im Internet mit dem digitalen Besitz umgegangen werden kann. Die Dissertation liefert damit in diesem speziellen Bereich der Besitzstrafbarkeit eine wesentliche Hilfestellung, um internetbezogene Sachverhalte richtig erkennen und strafrechtlich bewerten zu können. Da die Arbeit bereits im Sommersemester 2014 abgeschlossen wurde, konnten leider die durch das 49. Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht v. 21.1.2015 (BGBl. 2015, S. 10) erfolgten Änderungen keine Berücksichtigung mehr finden, durch die nun etwa über § 184d StGB das Zugänglichmachen von pornografischen Inhalten mittels Rundfunk oder Telemedien gesondert sanktioniert werden kann. Unabhängig davon finden sich in der Diskussion gleichwohl vielfältige Ansatzpunkte und Überlegungen für die weitere rechtliche Diskussion in diesem Bereich.« Dr. Wolfgang Bär, in: Zeitschrift für Datenschutz aktuell, aufgerufen am 14.10.2015
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