Zur Legitimation der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis
Beschreibung
Tarifnormen über "betriebliche Fragen" weisen die Besonderheit auf, dass für ihre Geltung allein die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers ausreicht (§ 3 Abs. 2 TVG). Auch Arbeitnehmer, die nicht Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft sind, sollen ihnen unterworfen sein. Eine allgemein anerkannte Meinung über den Anwendungsbereich und die Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen konnte sich bislang nicht herausbilden.
Während bisher eine Antwort auf diese Fragen über eine Abwägung von Verfassungsgütern versucht wurde, entwickelt der Autor eine rein zivilrechtliche Lösung. Auf der Grundlage eines privatautonomen Verständnisses der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis kommt er zu dem Ergebnis, dass betriebliche Tarifnormen nur für begünstigende Regelungen zur Verfügung stehen. Eine belastende Wirkung kommt auf Grund der fehlenden Legitimation der Tarifmacht gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern nicht in Betracht.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht: Einleitung - A. Die betrieblichen Tarifnormen zwischen rechtlicher Unbestimmtheit und praktischem Bedeutungszuwachs: Die betrieblichen Tarifnormen als ungelöstes Rechtsproblem - Die Rechtsprechung als Beleg für die wachsende Bereitschaft zur Anwendung betrieblicher Tarifnormen - Die zunehmende Bedrohung der Autonomie der Arbeitsvertragsparteien als Ergebnis - B. Der Anwendungsbereich und die Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen in Rechtsprechung und Literatur: Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit betrieblicher Tarifnormen als Ausgangsfrage - Die Lehre von der Verfassungswidrigkeit der betrieblichen Tarifnormen - Die Lehren von der Verfassungsmäßigkeit der betrieblichen Tarifnormen - Die Lehren von der verfassungskonformen Reduktion betrieblicher Tarifnormen - Das Scheitern der verfassungsrechtlichen Ausrichtung der Diskussion um die betrieblichen Tarifnormen als Ergebnis - C. Die Privatautonomie als legitimatorische Basis der tarifvertraglichen Normsetzung: Die tarifvertragliche Normsetzung als legitimationstheoretische Frage - Die tarifvertragliche Normsetzung als Ausdruck der Selbstbestimmung der Arbeitsvertragsparteien - Die Folgen der mandatarischen Legitimation für das Verständnis der tarifvertraglichen Normsetzung - D. Die betrieblichen Tarifnormen als Teil eines freiheitlichen Tarifvertragssystems: Die Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen auf der Grundlage eines mandatarischen Verständnisses der tarifvertraglichen Normsetzung - Der sachlich-gegenständliche Anwendungsbereich der betrieblichen Tarifnormen - Die restriktive Anwendung betrieblicher Tarifnormen am Beispiel der Rechtspraxis - Ergebnis - Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
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