Beschreibung
Daniel Schuh stellt die im Rahmen des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes geänderten (§§ 202a, 303a und b) und neu eingefügten (§§ 202b und c) Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs zur Bekämpfung der Computerkriminalität dar. Nach einer Erläuterung der Grundlagen für die Reform (Cybercrime Convention und EU-Rahmenbeschluss) erfolgt ein Vergleich unter anderem anhand ausgewählter Beispiele, wie Phishing und Hacking, mit den Vorschriften unserer Nachbarländer Österreich und der Schweiz.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die deutschen Normen die Vorgaben der Cybercrime Convention und des EU-Rahmenbeschlusses konsequent umsetzen, die Computerkriminalität effektiv bekämpfen und nur kleiner Anpassungen bedürfen. Die Regelungen im österreichischen und schweizerischen Strafgesetzbuch offenbaren hingegen Strafbarkeitslücken. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse unterbreitet der Autor letztlich Änderungsvorschläge für die deutschen Vorschriften.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
Problemstellung – Zielsetzung und Gang der Untersuchung
B. Computerkriminalität und Internetkriminalität
Definition – Überblick über die Entwicklung des Computerstrafrechts in Deutschland, Österreich und der Schweiz
C. Internationale Rechtsinstrumente
Die Cybercrime Convention – Der EU-Rahmenbeschluss
D. Das 41. Strafrechtsänderungsgesetz – Überblick über die Änderungen und Vergleich mit der Cybercrime Convention und dem EU-Rahmenbeschluss
Das Ausspähen von Daten, § 202a dStGB – Das Abfangen von Daten, § 202b dStGB – Das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, § 202c dStGB – Die Datenveränderung, § 303a dStGB – Die Computersabotage, § 303b dStGB
E. Die Umsetzung der Cybercrime Convention und des EU-Rahmenbeschlusses in Österreich durch die Strafrechtsänderungsgesetze 2002 und 2008
Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem, § 118a öStGB – Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses, § 119 öStGB – Missbräuchliches Abfangen von Daten, § 119a öStGB – Missbrauch von Tonband- oder Abhörgeräten, § 120 Abs. 2a öStGB – Datenbeschädigung, § 126a öStGB – Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems, § 126b öStGB – Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten, § 126c öStGB
F. Die Strafbarkeit der Computerkriminalität in der Schweiz
Unbefugte Datenbeschaffung gemäß Art. 143 sStGB – Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem gemäß Art. 143bis sStGB – Datenbeschädigung gemäß Art. 144bis sStGB
G. Unterschiede zwischen den jeweiligen Regelungen – Ein Vergleich anhand ausgewählter Beispiele
Computerspionage durch Auswertung von Hardware – Hacking – Computersabotage – Spammails – Phishing – Schwarzsurfen
H. Änderungsvorschläge
I. Zusammenfassung der Thesen
Anhang
Gesetzestexte
Literaturverzeichnis
Sachregister
Pressestimmen
»[E]in interessantes Nachschlagewerk für jeden, der sich mit den Kern-Datendelikten beschäftigt und insbesondere Fragen hat, die sich auf neuere Änderungen beziehen, zu denen wenig Rechtsprechung und Literatur vorliegt.« Dr. Daniel Gutmann, in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung, 1/2014
»Ein Buch, das sowohl Einsteigern in diese Rechtsmaterie wie auch Experten des Cyber Crime in Wissenschaft und Praxis uneingeschränkt zu empfehlen ist.« Dr. Farsam Salimi, in: Journal für Strafrecht, 3/2012
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