Die Konstruktion des römischen Gemeinwesens
Beschreibung
Ziel des ›regimen morum‹ der Zensoren war die Festlegung des die römische Republik tragenden Wertekonsenses. Das von Theodor Mommsen bei der Schaffung seines »Römischen Staatsrechts« angewendete System ist durch die Übertragung des institutionellen Ansatzes auf historische und literarische Quellen gekennzeichnet.
Die Autorin setzt sich in einem ersten Teil mit dem systematischen Ansatz von Theodor Mommsen und dessen Überarbeitung auseinander. Der zweite Teil stellt die Entwicklung der Kompetenz des regimen morum von ihrem Entstehen im ausgehenden vierten vorchristlichen Jahrhundert bis zu ihrem Niedergang gegen Ende der Republik dar. Die Auslegung der Quellen unter einem realistisch-historischen Gesichtspunkt zeigt, dass eine Wechselwirkung zwischen gesellschaftlichen Gegebenheiten und Rechtsinstitution besteht. Eine dynamische Konzeption der Institution soll eine unbefangene Auslegung der Quellen und das für jede staatsrechtliche Bearbeitung unentbehrliche systematisch-institutionelle Denken in Einklang bringen.
Inhaltsübersicht
Einleitung
A. Das regimen morum und das »Römische Staatsrecht« von Theodor Mommsen
Ansatzpunkte – Der Untersuchungsgegenstand und seine Bearbeitung im modernen Schrifttum – Das römische Staatsrecht zwischen Althistorikern und Rechtshistorikern
B. Die Darstellung des regimen morum und die Begriffe »Herkommen« und »Willkür« bei Theodor Mommsen
C. Architektonik und Rechtsordnung
Theodor Mommsen, Aristoteles und die Baukunst – Die Verwendung der Baumetapher bei Kant und bei Mommsen – Interpretationsvarianten der Architektonik
D. Kompetenzbereich und Entscheidungsbefugnis der Zensoren
Der ursprüngliche Kompetenzbereich der Zensoren – Wesen und Zielsetzung der Bürgerschatzung – Die zensorischen Maßnahmen zur Frühzeit des Amtes – Drei Gesetze zur Zensur und die institutionelle Festigung des Amtes – Die erste Ausstoßung aus dem Senat und die zur Formulierung eines Exemplums herangezogenen Elemente – Exemplum und auctoritas – Die Konsolidierung der Zensur – Die Etablierung des regimen morum – Die Zensur des Jahres 252 und das Vorgehen der Zensoren gegen Ritter – Die Zensur des Flaminius – Die Ahndung der Vergehen von Cannae und die Zensur des Atilius Regulus – Die ausgereifte Form der Zensur und erste Meinungsverschiedenheiten zwischen den Kollegen – Das Lustrum – Das Bild der römischen Zensur gegen Ende des dritten vorchristlichen Jahrhunderts – Die Tatbestände des regimen morum – Die Lex Clodia und das Ende der Zensur
Zusammenfassung und Ergebnisse
Literaturverzeichnis
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