Beschreibung
Die Rolle des Eides im römischen Privatrechtsleben ist erst in zweiter Linie ein sozial- oder religionshistorisches und zuvörderst ein dogmatisches Thema. Dessen Untersuchung zeigt, dass der Eid in Rom für sich genommen wirkungslos war und seine Kraft nur aus dem Einverständnis der Gegenseite zog, also gewissermaßen aufgrund eines Vertrags wirkte. Der Eid war kein Beweismittel und galt als Zumutung für den Schwörenden, weshalb er ihm nur unter der Bedingung abverlangt wurde, dass auch der Gegner einen Eid schwören musste. Der streitentscheidende Eid bedeutete für die Partei, die voraussichtlich ihrer Beweislast nicht genügen konnte, einen Ausweg, indem sie sich ungeachtet ihrer Niederlage im Verfahren durch ihren Antrag zum Eid der Gegenseite zumindest moralisch über diese erhob. Dieser Ausweg konnte noch vor Prozesseinleitung gewählt werden, wurde aber nicht selten erst im Verfahren vor dem Richter genommen, wenn die Beweissituation zutage trat.
Inhaltsübersicht
Einleitung
1. Iusiurandum bei Rechtsgeschäften
Verpflichtung durch Eidesleistung? – Der Eid als Bedingung letztwilliger Verfügungen
2. Der Eid nach dem Edikt de iureiurando
Eckdaten und Grundfragen – Eidesthemen und Eidessituationen – Schlussfolgerungen
3. Der Zwangseid
Der Eid nach dem Edikt si certum petetur – Andere Fälle des Zwangs zum Eid – Die Verschmelzung von Zwangseid und freiwilligem Eid in der Nachklassik
4. Das iusiurandum in litem
Der Schätzungseid als Privileg für den Kläger – Verhältnis von Eid und wirklichem Interesse – Der Grund für die Zulassung zum Schätzungseid
5. Iusiurandum de calumnia
Der vom Prätor auferlegte Kalumnieneid – Der Kalumnieneid auf Antrag einer Prozesspartei – Die justinianische Reform
6. Ertrag und Rechtsvergleich
Ergebnisse – Das Gegenmodell: Der Reinigungseid
Verzeichnis der juristischen Quellen
Sachverzeichnis
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