Zwischen verfassungsrechtlicher Notwendigkeit und Sanierungsgefährdung
Beschreibung
Das Insolvenzplanverfahren gewann seit seiner Einführung im Rahmen der Insolvenzordnung im Jahre 1999 nur langsam an Bedeutung. Hintergrund war auch die Unvorhersehbarkeit des Verfahrensablaufs aufgrund seiner Rechtsmittellastigkeit. Durch das ESUG wurde diese maßgeblich beschnitten und weitere Maßnahmen ergriffen, um das Verfahren attraktiver zu gestalten. Die Arbeit untersucht nun diesen neu ausgestalteten Minderheitenschutz, um zu prüfen, ob dem Gesetzgeber der Ausgleich zwischen verfassungsrechtlich verbürgten Forderungsrechten der Gläubiger und der Möglichkeit einer Unternehmenssanierung gelungen ist. Dabei wird ein verfassungsrechtlicher Mindestschutz in verfahrensrechtlicher und materieller Hinsicht ermittelt und zugleich die praktische Möglichkeit des Schutzes thematisiert, um diesen ins Verhältnis zu den berechtigten Wünschen nach der Vorhersehbarkeit des Verfahrens zu setzen. Die Arbeit schließt mit konkreten Gesetzesänderungsvorschlägen.
Inhaltsübersicht
I. Einleitung
Grundlagen − Thematische Heranführung und Gang der Untersuchung
II. Der Sinn und Zweck eines Insolvenzverfahrens – Die Gläubigerbefriedigung als Ziel und der Unternehmenserhalt als Beilage
Die Entstehung der InsO und ihre Beweggründe: ein kurzer Abriss − Kultur des Insolvenzrechtes im Wandel der Zeit − Die heutige Intention eines Insolvenzverfahrens
III. Das »neue« Instrument des Insolvenzplanverfahrens – Vom Hoffnungsträger zur Randerscheinung
Die »kränkelnden« Vorgänger des Insolvenzplanverfahrens − Ziele und verfolgter Zweck des Gesetzgebers zur Einführung des Insolvenzplanverfahrens − Die Möglichkeiten nach dem deutschen Insolvenzplanverfahren − Die praktische Relevanz des Insolvenzplanverfahrens
IV. Minderheitenschutz im Insolvenzplanverfahren
Notwendigkeit von Mehrheitsentscheidungen − Grundgesetzlicher Einfluss − Mangelndes Planinitiativrecht − Der Schutz nach § 251 InsO
V. Sanierungsgefährdung durch Blockade
Das Interesse an einer raschen rechtskräftigen Planbestätigung − Das Interesse an weiteren Instanzentscheidungen − Der Weg des Gesetzgebers
VI. Fazit
Eigene Schlussfolgerungen − Anderweitige Forderungen
Literatur- und Stichwortverzeichnis
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