Eine dogmatische Rekonstruktion
Beschreibung
Was ist ein Nichtakt? Das Allgemeine Verwaltungsrecht bleibt die Antwort auf diese theoretisch wie praktisch relevante Frage schuldig. Dies ist umso erstaunlicher, als die dogmatischen Wurzeln dieser Rechtsfigur bis in die Entstehungsphase der Handlungsformen- und Fehlerfolgenlehre zurückreichen. Dennoch fehlt es bis heute an einer klaren rechtlichen Kontur der Rechtsfigur. Dies hat zu Ungereimtheiten im Umgang mit Nichtakten geführt.
Die dogmatische Rekonstruktion der Figur zeigt, dass der Nichtakt auf das Verhältnis von Zivil- und Öffentlichem Recht zurückgeht und die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Zurechnung von Handlungen zum Staat betrifft. Den Schlüssel für die materiell- und prozessrechtliche Einordnung von Nichtakten bildet seine Abgrenzung von Scheinakten: Während der Nichtakt allein Zurechnungsfragen betrifft, entfaltet die Figur des Scheinakts das dogmatische Spannungsverhältnis zwischen rechtlich relevanter Handlung und Rechtsformenwahl.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
B. Die Grundlagen des Nichtakts
Ursprung der Bezeichnung – Begriffliche Divergenzen
C. Der Nichtakt als rechtsmaterienübergreifendes Phänomen
Beamtenrecht – Steuerrecht – Sozialrecht – Kommunalrecht – Europarecht – Provokation der Entstehung von Nichtakten
D. Nichtakt-Konstellationen
Rechtsunerhebliche Erklärungen und Handlungen des Staates – Fehlendes staatliches Handeln – Der Nichtakt als materielle Kehrseite des »formellen Verwaltungsakts«? – Systematisierung der Anwendungskonstellationen
E. Nichtakt bei fehlender Zurechnung des Handelns zum Staat
Zurechnung von Handlungen der eigenen Behördenbediensteten – Zurechnung der Handlungen fremder Behördenbediensteter – Zurechnung von Handlungen nicht beliehener Privater – Zurechnung im Falle wirksamer oder fehlerhafter Beleihung – Zurechnung im Falle staatlicher Veranlassung: Eine Sphärentheorie
F. Kategoriale Unterschiede oder »symbolische Distanzierung« – Scheinakte und Nichtakte
Prozessuale und materielle Schwierigkeiten im Umgang mit Nichtakten – Differenzierung zwischen Scheinakten und Nichtakten – Folgen der Differenzierung für den prozessualen und materiell-rechtlichen Umgang mit Nichtakten
G. Die dogmatische Figur des Nichtakts
Der Nichtakt als übergeordnete Kategorie – Die Funktion von Rechtsfiguren – Fazit: Der dogmatische Mehrwert der Figur des Nichtakts – Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Personen- und Sachwortverzeichnis
Pressestimmen
»Münkler liefert juristische Grundlagenforschung auf hohem Niveau, die den Leser mit anregenden Gedanken intellektuell fordert. Der Gedankenreichtum der Autorin führt immer wieder über das eigentliche Thema hinaus. Ihre Analysen der Aufgaben der Rechtswissenschaft und der Funktionen dogmatischer Begriffe verdinen breite Beachtung. Vor allem aber ist die Schrift ein innovativer Beitrag zur Zurechnungslehre und zur Lehre des Rechtsscheins im Öffentlichen Recht.« Prof. Dr. Jan Henrik Klement, in: Die Verwaltung, Band 49, Heft 4/2016
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