Beschreibung
Die Bruttobesteuerung bei der Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 mit Wirkung zum 1. Januar 2009 eingeführt. Der Gesetzgeber hat sich damit vom System einer synthetischen Einkommensteuer verabschiedet und eine Schedule für Einkünfte aus Kapitalvermögen geschaffen. Neben einem linearen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent wurde die Abzugsmöglichkeit von Werbungskosten eingeschränkt. Die tatsächlich angefallenen Werbungskosten aus Kapitalvermögen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden, sondern lediglich der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von derzeit 801,00 Euro.
Nach Ansicht des Autors ist die Einführung einer Abgeltungsteuer – unter Berücksichtigung verschiedener Rechtfertigungsgründe, insbesondere aufgrund der einhergehenden Vereinfachungswirkung – an sich verfassungsrechtlich zulässig. Auch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und insbesondere der Bruttobesteuerung geht der Autor grundsätzlich von einer verfassungsrechtlich zulässigen Ausgestaltung aus. Lediglich für die Steuerpflichtigen, bei denen die Möglichkeit zur Antragsveranlagung gemäß § 32d Abs. 6 EStG mit dem Sparer-Pauschbetrag zusammenfällt, geht der Autor vom Vorliegen einer unzulässigen Begünstigungskumulation aus.
Inhaltsübersicht
A. Einführung
B. Die Entwicklung der Kapitalertragsbesteuerung hin zur Abgeltungsteuer
Das Zinsurteil vom 27. Juni 1991 – Das »Tipke-Urteil« vom 09. März 2004
C. Gesetzliche Ausgestaltung der Abgeltungsteuer
Konzeption – Anwendungsbereiche – Bemessungsgrundlage – Steuererhebung – Zusammenfassendes Fazit zur gesetzlichen Ausgestaltung der Abgeltungsteuer
D. Das objektive Nettoprinzip
Herleitung – Durchbrechungen des objektiven Nettoprinzips – Auswirkungen auf die Bruttobesteuerung bei der Abgeltungsteuer
E. Pauschalierungen und Typisierungen
Typisierung durch den Gesetzgeber – Typisierung durch Verwaltungsvorschriften – Typisierende Betrachtungsweise – Zulässigkeit von Typisierungen im Bereich der Abgeltungsteuer
F. Einführung einer Abgeltungsteuer
Verbesserung des Steuerstandorts Deutschland – Inflationsbereinigung – Vermeidung von Vollzugsdefiziten – Vereinfachung
G. Verfassungswidrigkeit der Bruttobesteuerung
Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip aufgrund der fehlenden Möglichkeit zum Werbungskostenabzug bzw. aufgrund einer Begünstigung
H. Verstoß gegen Freiheitsgrundrechte
Eigentumsfreiheit – Berufsfreiheit – Vereinigungsfreiheit
I. Eine verfassungskonforme Alternative
Problemstellung – Lösungsmöglichkeiten
J. Ergebnisse der Arbeit
K. Ausblick
Literaturverzeichnis, Sachverzeichnis
Kontakt
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