Beschreibung
Die »einverständliche Fremdgefährdung« erlangt in regelmäßigen Abständen immer wieder die Aufmerksamkeit unserer höchsten Gerichte. Obwohl es sich um einen Alltagssachverhalt des Kernstrafrechts handelt, herrscht große Unsicherheit über Reichweite und Relevanz der Fallgruppe sowie ihrer Abgrenzung zu benachbarten Themenbereichen. Die Arbeit sichtet die kaum noch überschaubare Kasuistik und arbeitet strafrechtsspezifische Topoi der Haftungsbegrenzung heraus, um diese vom richterlichen Ermessen durchwaltete terra incognita urbar zu machen. Dabei wird eine Lösung vorgestellt, die sich ohne dogmatischen Bruch in die angrenzenden Gebiete der Tötung auf Verlangen, Beihilfe zum Suizid und der Sterbehilfe einfügt. Der Autor zeigt, dass Selbst- und Fremdgefährdung/-schädigung stringent anhand des letzten rechtsgutsbeeinträchtigenden Aktes abzugrenzen sind. Bei den haftungsbegrenzenden Kriterien setzt er neue Impulse in der Diskussion, indem er die Gefährdungslage subjektiv bestimmt und über den Schutzzweck der Norm ein weiteres Kriterium einfließen lässt, das im Zusammenspiel mit abgestuften Anforderungen an die »Risikoeinwilligung«, eine differenzierte Herangehensweise für die Fälle der »einverständlichen, beidseitig bewusst fahrlässigen Fremdschädigung« bietet.
Inhaltsübersicht
§ 1 Einleitung
§ 2 Gang der Untersuchung
§ 3 Begriffsbestimmungen
Allgemeines – »Einverständlichkeit« – »Fremdgefährdung«
§ 4 Entwicklung der einverständlichen Fremdgefährdungin der Rechtsprechung
Allgemeines – Entscheidungen – Zusammenfassung und Ergebnis der Analyse
§ 5 Die Trennung von Selbst- und Fremdgefährdung anhand der Gefährdungsherrschaft
Ausgangspunkt der Unterscheidung – Alternativen zum Teilnahmeargument oder die Suche nach dem übergeordneten Prinzip – Die Abschichtung der Verantwortungsbereiche anhand der Trennlinie von Täterschaft und Teilnahme – Zusammenfassung
§ 6 Auseinandersetzung mit den in der Literatur vorgeschlagenen Lösungsansätzen zur einverständlichen Fremdgefährdung
Viktimodogmatik und die Anwendung der §§ 254, 242 BGB – Pflichtwidrigkeitslösung – Erlaubtes Risiko/Sozialadäquanz – Einwilligungslösung, respektive Risikoeinwilligung – Objektive Zurechnung
§ 7 Lösungsvorschlag
Der dogmatische Rahmen – Kriterien – Die Konstellation des § 227 StGB – Mehrpersonenverhältnisse – Irrtümer – Die Behandlung von Sachverhalten zwischen einverständlicher Fremdgefährdung und bewilligter Fremdschädigung – Zusammenfassung der Kriterien und Gegenüberstellung der Lösungen anhand der behandelten Fälle
§ 8 Resümee
Literatur-und Stichwortverzeichnis
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