Die Haftung für durchgangsärztliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer Rechtsnatur
2024. 193 S.
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Beschreibung

Die sogenannten Durchgangsärzte (kurz: D-Ärzte) sind im System der gesetzlichen Unfallversicherung sowohl für die Durchführung der besonderen Heilbehandlung als auch für die (vorgelagerte) Entscheidung verantwortlich, welche Art der berufsgenossenschaftlichen Versorgung (allgemeine oder besondere) für den jeweiligen Arbeitsunfallverletzten erforderlich ist. Dadurch nehmen sie im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren eine Doppelfunktion ein: Einerseits sind sie (wie die Vertragsärzte innerhalb der GKV) ärztliche Leistungserbringer, die auf Grundlage privater Behandlungsverträge tätig werden, andererseits fungieren sie als Entscheidungsorgan der staatlichen Unfallversicherungsträger. Aus dieser Doppelfunktion ergibt sich die in dieser Arbeit untersuchte Frage, welche Rechtsnatur (private oder öffentlich-rechtliche) den Tätigkeiten des D-Arztes zukommt, und wer in der Konsequenz für seine Behandlungsfehler haftet – der Staat im Wege der Amtshaftung oder der D-Arzt selbst.

Inhaltsübersicht

Einführung
Gegenstand und Ziel der Untersuchung – Gang der Untersuchung

1. Grundlagen der durchgangsärztlichen Haftung
Das Durchgangsarztverfahren – Anwendbarkeit der Amtshaftung für das Fehlverhalten Privater

2. Die Rechtsnatur der durchgangsärztlichen Weiterbehandlung
Die Bestimmung der Rechtsnatur der ärztlichen Tätigkeit (Regel-Ausnahme-Prinzip) – Die Rechtsnatur der Heilbehandlung als sozialversicherungsrechtliche Leistung

3. Die Rechtsnatur der durchgangsärztlichen Erstbehandlung
Die Rechtsnatur der Entscheidung des Durchgangsarztes – Auswirkungen auf die Rechtsnatur der entscheidungsvorbereitenden Heilbehandlungsmaßnahmen

4. Zusammenfassung der Ergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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