Effektiver Rechtsschutz als Antwort auf strukturelle Durchsetzungsdefizite
Beschreibung
Der Titel der Arbeit ist Problemstellung und Ziel zugleich. Trotz der Verbandsklage aus dem UmwRG verbleiben weiterhin große Teile des Umwelt- und Klimaschutzes im Eigenverantwortungsbereich der Exekutive und Legislative. Eine objektiv-rechtliche Ausrichtung, unbestimmte Formelkompromisse, unverbindliche Absichtserklärungen und vieles mehr erschweren die Justiziabilität. Die Arbeit zeigt, an welchen Stellen die exekutive wie legislative ›Blackbox‹ für die Judikative geöffnet werden kann und muss. Die Arbeit trägt dazu bei, dass die Individual- und Verbandsklagen nicht als interessensegoistische Mittel verstanden sein müssen. Sie können demokratisch-funktional sein, können sie doch dabei helfen, demokratisch erlassenes Recht zu aktivieren. Die Arbeit setzt da an, wo diese Möglichkeiten im Klima- und Umweltschutz strukturell geschwächt sind. Strukturell meint dabei keine bestimmten Umweltsektoren zu vertiefen, sondern sich auf die in einem System inhärenten Probleme zu konzentrieren.
Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Maria-Giovanna Cubeddu-Wiedemann Stiftung für die beste Dissertation mit internationalem Bezug an der der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg im Jahr 2024.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
Problemstellung und Ziel der Arbeit – Gang der Untersuchung – Begriffsbestimmungen
B. Zugang zu Gerichten
Grundlagen der Rügebefugnis und des Rechtsschutzes – Grundlagen des Rechtsschutzes im Klima- und Umweltschutz
C. Entwicklungskräfte im Klima- und Umweltschutz
Entwicklung des Klima- und Umweltschutzes – Entwicklung des klima- und umweltschützenden Rechtsschutzes – Entwicklungsziele und -tendenzen
D. Verwaltungsprozessualer Klima- und Umweltschutz
Einordnung und Abgrenzung – Verwaltungsrechtsweg
E. Eine neue Ära des verwaltungsrechtlichen Umwelt- und Klimaschutzes?
Justiziabilität für Individualklagen – Justiziabilität für Verbandsklagen
F. Verfassungs-, unions- und völkerrechtlicher Klima- und Umweltschutz
Verfassungsrechtlicher Klima- und Umweltschutz – Unionsrechtlicher Klima- und Umweltschutz – Völkerrechtlicher Klima- und Umweltschutz – Das Instrument der Klimaklage
G. Warum sich etwas ändern kann, muss und wo die Grenzen erreicht sind
Warum Klimaklagen nicht illegitim und Gerichte nicht die »falschen« Orte sind – Warum der Gang zu Gericht lohnenswert sein kann – Wo der Gang zu Gericht an seine Grenzen stößt
H. Ausblick und Zusammenfassung
Kein Kollaps der Justiz bei geweiteter Justiziabilität – Schlussbemerkung und zusammenfassende Thesen
Literaturverzeichnis, Internetquellen und Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Die Arbeit von Till Arne Storzer steht für die eindrucksvollen Promotionsleistungen der jüngeren Juristengeneration. Sie ist ambitioniert in ihrer Zielsetzung, aber nicht doktrinär, durchgehend methodisch kontrolliert. Der Verwaltung soll beim Gesetzesvollzug auch in einem ertüchtigten Rechtsschutzsystem bleiben, was der Verwaltung ist. Das am 21. März 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich ist in der Arbeit nicht mehr berücksichtigt. Eine echte Lücke erwächst ihr daraus nicht, weil das Gesetz das materielle Recht und das deutsche Konzept der Klagebefugnis unberührt lässt.« Prof. Dr. Udo Steiner, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 8/2024
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