Beschreibung
Verbleibt dem Schadensersatzgläubiger der bereits entstandene Anspruch auf den erforderlichen Geldbetrag nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB oder erlischt dieser, wenn das Schadensobjekt nach Eintritt des schädigenden Ereignisses untergeht, zerstört wird oder vom Geschädigten veräußert wird? Michael Schnell gelangt zu dem Ergebnis, dass der Anspruch nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB im Falle des Sachschadens nach den Wertungen des inneren Systems des allgemeinen Schadensrechts resistent gegenüber nachträglichen, die Herstellung in natura unmöglich machenden Umständen ist. Die nachträgliche Unmöglichkeit der Naturrestitution ist nach dem gesetzlichen Regelungsprogramm kein Anwendungsfall des § 251 Abs. 1 Alt. 1 BGB. Der Geschädigte kann in allen Konstellationen der späteren Unmöglichkeit der Herstellung den statt der Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht: 1. Die Konzeption der Rechtsprechung: Die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs - Zusammenfassung und Einführung in den weiteren Gang der Untersuchung und ihrer Methode - 2. Die Reaktionen im Schrifttum: Die sog. Zweckbindungslehre - Die zwischen subjektiver und objektiver nachträglicher Unmöglichkeit differenzierende Ansicht - Die Ansicht, die die Ersetzungsbefugnis betont - Die sog. Zweckbindungsgegenlehre - 3. Grundlagen und Ausgangspunkte der weiteren Untersuchung: Rechtfertigung der Rechtsprechungsdiskrepanz und Kritik an dieser "Sonderschadenslehre" - Determination der Unmöglichkeit der Naturalrestitution durch den Wandel des Herstellungsbegriffs - 4. Die Tragfähigkeit der Argumentation der Rechtsprechung und Literatur zur Frage der nachträglichen Unmöglichkeit der Naturalrestitution: Die Wortlautinterpretation - Der transitorische Charakter des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB - Die Dispositionsfreiheit des Geschädigten - Die Zeitpunktproblematik - Die Verzögerungsargumentation - Das Trennungsgebot - Das Bereicherungsverbot - 5. Die Wertentscheidungen aus dem inneren System des allgemeinen Schadensrechts: Wertentscheidung aus § 250 S. 2 BGB / § 251 Abs. 1 BGB / § 252 BGB / § 254 Abs. 2 S. 1 BGB / § 249 Abs. 2 S. 1 BGB - Wertentscheidungen aus dem Bereich des Personenschadens - Rechtspolitische Wertentscheidungen - 6. Hinweise zur Bemessung des Schadenersatzes im Falle des Anspruchs auf fiktiven Kostenersatz im allgemeinen Sachschadensrecht: Die wirtschaftliche Tolerenz- oder Opfergrenze - Die Umsatzsteuer - Die Berücksichtigung des Restwerts im Rahmen der aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgenden Vergleichsbetrachtung - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis und Sachregister
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