Zugleich eine Sanktionslehre für das Ordnungswidrigkeitenrecht
Beschreibung
Junge Menschen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht in erster Linie wie Erwachsene behandelt. Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, so erhalten sie einen Bußgeldbescheid und werden mit Geldbuße geahndet. Dies verwundert zunächst, denkt man an das ausdifferenzierte System der jugendstrafrechtlichen Sanktionen. Dahinter steckt jedoch die bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, die Rechtsanwendung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Bei näherem Hinsehen entdeckt man aber, dass der Gesetzgeber dem Rechtsanwender durch die Hintertür des Vollstreckungsrechts doch jugendgemäße Sanktionen an die Hand gibt. Ausgehend von diesen Eigentümlichkeiten des Ordnungswidrigkeitenrechts arbeitet die Untersuchung umfassend auf, mit welchen Sanktionen junge Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht konfrontiert werden und ob dies verfassungsrechtlich beanstandungsfrei ist. Die Arbeit plädiert schließlich dafür, das Ordnungswidrigkeitenrecht jugendgemäß weiterzuentwickeln und zeigt hierfür Ansätze auf.
Inhaltsübersicht
A. Einführung
Sonderbehandlung junger Menschen in der deutschen Rechtsordnung – Behandlung junger Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht – Gründe für Sonderbehandlung und Gleichbehandlung im Ordnungswidrigkeitenrecht – Verfassungsrechtliche Relevanz der Behandlungen junger Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht – Thematische Eingrenzung und Schwerpunktsetzung – Gang der Untersuchung
B. Die Sanktionierung von jungen Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht de lege lata und ihre Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
Die Sanktionen des Ordnungswidrigkeitenrechts – Die Anwendbarkeit der Sanktionen auf junge Menschen – Struktur des Sanktionssystems in Bezug auf junge Menschen – Die Vereinbarkeit der Sanktionen des Ordnungswidrigkeitenrechts mit Verfassungsrecht – Ergebnis
C. Die Sanktionierung von jungen Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht de lege ferenda
Keine Sanktionierung von jungen Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht – Jugendordnungswidrigkeitengesetz – Anwendung des JGG auf Ordnungswidrigkeiten – Spezielles Sanktionsrecht im OWiG für junge Menschen – Neue Sanktionen für junge Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht – Kinder- und Jugendhilferecht statt Ordnungswidrigkeitenrecht – Ausbau verfahrensrechtlicher Sanktionen und Änderung des Regelungsmechanismus – Sanktionierung der Erziehungsberechtigten – Das »junge Alter« als kodifizierter Milderungsgrund – Ergebnis
D. Zusammenfassung der Ergebnisse
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
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