Eine freiheits- und gleichheitsrechtliche Analyse
Beschreibung
Mit Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften der Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Arbeit untersucht die daran anschließende Grundsteuerreform auf Bundes- und Länderebene formell und materiell verfassungsrechtlich. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beurteilung des Bundesgrundsteuerrechts aus gleichheits- (Art. 3 Abs. 1 GG) und freiheitsrechtlicher (Art 14 Abs. 1 GG) Sicht. Gewürdigt werden die verschiedenen Bewertungsverfahren, die Steuermesszahlreduktionen als auch die sog. Grundsteuer C. Es wird herausgearbeitet, dass zwar Ertragswert- (§§ 252 ff. BewG), Vergleichswert- (§ 247 BewG) und Sachwertverfahren (§§ 258 ff. BewG) – anders als auf Länderebene – verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, gerade die Steuermesszahlreduktionen und die sog. Grundsteuer C auf Bundes- und Länderebene jedoch mit nicht unerheblichen verfassungsrechtlichen Problemen behaftet sind.
Inhaltsübersicht
Einführung in die Problemstellung
Erster Teil: Hintergründe der Grundsteuerreform und verfassungsrechtliche Anforderungen an die Grundsteuer und deren Bewertungsrecht
Reformausgangspunkt: Historische Bedeutung der Einheitswerte und Gründe ihrer Verfassungswidrigkeit – Reformkonsequenz: Grundkonzeptionen des Bundes- und der Landesgesetzgeber – Formell verfassungsrechtliche Anforderungen an die Grundsteuerreformgesetzgeber – Die materiell verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Grundsteuerreform – Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein verfassungsmäßiges Grundsteuerrecht auf Bundes- oder Länderebene
Zweiter Teil: Das »neue« Grundsteuerrecht auf Bundesebene – verfassungsgemäße Konkretisierung steuerverfassungsrechtlicher Anforderungen?
Überblick: Die Verfassungsrechtsfragen des Bundesgrundsteuerrechts – Verfassungsrechtlich zulässige objektiv leistungsfähigkeitsorientierte Belastungsentscheidung des Bundesgesetzgebers (sog. Sollertragskonzept) – Gleichheitsrechtlich zulässige Ausrichtung der Bemessungsgrundlage am Verkehrswert durch die Bewertungsverfahren als solche – Hauptfeststellungen im Sieben-Jahres-Turnus (§ 221 BewG) – Die Verfassungsmäßigkeit der Bewertung des Grundvermögens (§§ 243 ff. BewG) – Vermeidung struktureller Vollzugsdefizite durch Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten – Die Steuermesszahldifferenzierungen als Gleichheitsproblem? – Gleichheitswidrigkeit der Grundsteuer C (§ 25 Abs. 5 GrStG) – Die freiheitsrechtliche Perspektive des § 25 Abs. 5 GrStG – Zulässigkeit der Durchbrechung der Sollertragsgrenze?
Resümee
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