Ein Vergleich mit der Rechtslage in den USA und in Südkorea
Beschreibung
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in Deutschland wurde ohne hinreichende Prüfung und Debatte schnell eingeführt, um die Allgemeinheit vor der Begehung schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten durch gefährliche Straftäter zu schützen. Im Vergleich zu den USA und Südkorea sind die Vorschriften zum Datenschutz hinsichtlich der EAÜ in Deutschland strenger. Zudem ist unter den drei Ländern in Deutschland die Dauer der EAÜ auch am kürzesten. Da die EAÜ jedoch unabhängig vom Willen der Überwachten nach Verbüßung ihrer Strafen zwangsweise angeordnet wird, stellt sich in allen drei Ländern die Frage, ob die Überwachung nicht verfassungswidrig ist. In der vorliegenden Arbeit wird vorgeschlagen, die Überwachten ähnlich wie bei einer Sicherungsverwahrung als Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit aufzufassen. Damit soll die Belastung der Überwachten minimiert werden. Durch staatliche Hilfe zur sozialen Wiedereingliederung sollen sie möglichst vollständige Freiheit im Alltagsleben ohne EAÜ zurückerlangen.
Inhaltsübersicht
1. Einleitung
2. Gesamtverständnis der EAÜ in den 3 Ländern
Historische Übersicht – Kriminalpolitische Analyse
3. Die verfassungsrechtliche Bewertung und rechtspolitischer Vorschlag der EAÜ
Gegenwärtige rechtliche Ausgestaltung sowie Praxissituation – Verfassungsrechtliche Diskussionslage in den 3 Ländern – Vergleichende Analyse – Verfassungsrechtliche Rechtfertigung und rechtspolitischer Vorschlag hinsichtlich der Überwachten als Erbringer eines Sonderopfers
4. Schlussfolgernde Zusammenfassung
Gesetz über die koreanische Bewährung sowie die elektronische Aufenthaltsüberwachung von besonderen Straftätern – Urteil des Verfassungsgerichts der Republik Korea vom 27. 12. 2012
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
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