Beschreibung
Klimaschutz und grundrechtliche Freiheit stehen in einem Spannungsfeld. Einerseits streitet die grundrechtliche Freiheit für staatlichen Schutz vor den Gefahren des Klimawandels, andererseits tritt eine potenziell unbegrenzt verstandene Handlungsfreiheit in Konflikt mit dem Klimaschutz. Die Arbeit widmet sich diesem Spannungsfeld mit Blick auf die allgemeine Handlungsfreiheit des Grundgesetzes. Sie untersucht zum einen die Frage, ob die grundrechtliche Freiheit ein Recht auf Umweltbelastung in der Form von Treibhausgasemissionen umfasst. Hierzu werden Überlegungen zu einer umweltbezogenen Begrenzung grundrechtlicher Schutzbereiche, wie sie vom Bundesverfassungsgericht im Wasserrecht entwickelt wurden, aufgearbeitet und für das Klimaschutzrecht fruchtbar gemacht. Zum anderen untersucht die Arbeit die Frage, ob das Grundgesetz ein Recht auf Klimaschutz gewährleistet. Hierzu wird die Dogmatik der grundrechtlichen Schutzpflichten, die Frage nach dem Schutz der Freiheitsvoraussetzungen sowie die grundrechtliche Verarbeitung der Globalität und Komplexität des Klimawandels beleuchtet.
Inhaltsübersicht
Einleitung
1. Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts
Wesentliche Entscheidungsgründe – Rezeption in der rechtswissenschaftlichen Literatur – Einordnung und Stellungnahme – Zwischenergebnis und weiterer Gang der Untersuchung
2. Immanente Grenzen der abwehrrechtlichen Freiheitsgewährleistung zur Inanspruchnahme der Atmosphäre
Rekonstruktion der Grundrechtsdogmatik zu den gewährleistungsimmanenten Grenzen der Umweltnutzung – Grundrechtsdogmatische Auswirkungen von KSG und BEHG
3. Schutzrechtliche Gewährleistung der ökologischen Freiheitsvoraussetzungen
Klimaschutz als Schutz der ökologischen Freiheitsvoraussetzungen – Dogmatik der grundrechtlichen Schutzpflichten – Stand der Grundrechtsdogmatik zur Gewährleistung ökologischer Freiheitsvoraussetzungen
4. Klimawandelbezogene Konkretisierung des Schutzes der ökologischen Freiheitsvoraussetzungen
Überblick zur Diskussion über grundrechtliche Schutzpflichten vor klimawandelinduzierten Gefährdungen – Das »2°C, möglichst 1,5°C«-Ziel als schutzpflichtenbegründende Temperaturschwelle – Übersetzung des Temperaturziels in nationale Treibhausgasminderungsziele – Kein Anspruch auf konkrete Minderungsmaßnahmen – Nachbesserungspflichten
Ausblick: Zunehmende Bedeutung von EMRK und EU-Grundrechtecharta
EMRK – EU-Grundrechtecharta
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