Zur Lage nicht geschäftsführender Anleger in Unternehmen des Späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit in Italien und Deutschland
Beschreibung
Untersucht wurde die Risikogestaltung für nicht geschäftsführende Investoren in Unternehmen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, die auf Personenzusammenschlüssen basierten. Das betrifft insbesondere Darlehensgeber und nicht geschäftsführende Teilhaber in Unternehmensformen der sogenannten commenda und in Familiengesellschaften sowie deren Haftungsverhältnisse. Besonders beachtet wurden die relevanten Handelsräume Italiens und Süddeutschlands inklusive deren Verknüpfungen.
Das Anlagerisiko war stets mit der Höhe der Gewinnaussicht und dem Grad der Unternehmenseinbindung verbunden, wobei das Risiko in Darlehensverhältnissen am geringsten ausfiel. Im Rahmen von Formen einer commenda waren Anleger bereits etwas in das Unternehmen des Kapitalempfängers eingebunden, verloren jedoch höchstens ihre Investition. Nicht geschäftsführenden Gesellschaftern drohten dagegen wegen ihrer Mithaftung für Gesellschaftsverluste weitere Verluste, wozu man aber bald Haftungsbeschränkungen entwickelte.
Inhaltsübersicht
A. Einführung
B. Verlustrisiken in »Darlehensverhältnissen«
Das auf das römische mutuum zurückgehende Darlehen – Der Rentenkauf – Das Seedarlehen – Das depositum – Zwischenbetrachtung
C. Verlustrisiken in commenda-Verhältnissen
Grundsätzliches zur commenda – Einzelne Ausgestaltungen der commenda
D. Verlustrisiken in der compagnia Italiens
Die Vereinigung der compagnia – Investitionen nicht Geschäftsführender als Darlehens- und Depositengeber – Investitionen nicht Geschäftsführender als Gesellschafter
E. Verlustrisiken in deutschen Handelsgesellschaften
Gesellschaften in Deutschland – Investitionen nicht geschäftsführender Gesellschafter – Anfänge von Haftungsbeschränkungen für nicht geschäftsführende Gesellschafter – Haftung gemäß dem kaiserlichen Privileg für Nürnberg von 1464 – Gesetzliche Ausformungen nach Erlass des Privilegs in Nürnberg – Anwendung der normierten Haftungsbeschränkung in Nürnberg – Normierung und Anwendung einer Haftungsbeschränkung in anderen Städten – Nicht geschäftsführende Gesellschafter in Städten ohne eine Haftungsbeschränkung – Ergebnis zu den deutschen Regelungen bis ins 16. Jahrhundert
F. Schlussbetrachtung
Quellen- und Literaturverzeichnis
Nicht editierte Handschriftenquellen – Drucke und Quelleneditionen – Literatur
Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Insgesamt liefert Butzert mit dem gesellschaftsrechtlichen Kern seiner Arbeit einen wichtigen Baustein zur Handelsgeschichte vor der Industrialierung.« Heinrich Lang, in: Zeitschrift für Unternehmensgeschichte, Heft 2/2018
»In der Gesamtschau bleibt eine Untersuchung, deren klare Fragestellung und gründliche Quellenauswertung vorbildlich sind. Sie ist anschaulich und prägnant geschrieben, beruht auf einer sorgfältigen Auswertung der älteren und jüngeren Literatur und wird von einer überzeugenden Struktur getragen. In ihrer abwägenden Darstellung sowohl regionaler Sonderwege wie auch transalpiner Verknüpfungen bietet die Studie anschlussfähige Überlegungen zur Organisation, Abwicklung und vor allem Finanzierung von Handel durch Unternehmen nördlich und südlich der Alpen. Butzert kann so aus einem klar definierten Blickwinkel ein Panorama spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesellschaftsrechts in Deutschland und Italien zeichnen - ein echter Gewinn für die rechtshistorische Forschung zu Wirtschaftsstrukturen in Mitteleuropa.« Dr. Carsten Fischer, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Band 134/2017
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