Neukodifikation des chinesischen Zivilrechts

Chinas ZGB im Vergleich zum BGB im Leistungsstörungs- und Deliktsrecht

2024. 4 Tab.; XXVI, 687 S.
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ISBN 978-3-428-18944-1
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ISBN 978-3-428-58944-9
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Beschreibung

Xuyang Qu stellt das Schuldrecht im neu erlassenen Zivilgesetzbuch der Volksrepublik China im historischen Kontext und unter Einbeziehung vorangegangener Einzelgesetze vor, arbeitet mehrere Rechtsinstitute dogmatisch auf und vergleicht systembedeutsame Aspekte mit dem deutschen Recht. Zudem übersetzt sie chinesische Regelungen, die in der Arbeit zitiert sind, ins Deutsche. Das vertragliche und das deliktische Haftungsrecht werden abgehandelt. Im Zentrum stehen der Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, die Nacherfüllung, der Strafschadensersatz und die Geldentschädigung. Herausgearbeitet wird, dass sich die Grundsätze ›pacta sunt servanda‹ und ›casum sentit dominus‹ in beiden Rechtsordnungen anders entfalten. Dahinter stehen unterschiedliche Verständnisse über die Aufgaben des Haftungsrechts. Hilfsweise werden weitere Rechtsinstitute des chinesischen ZGB herangezogen, u. a. die untypische Gesamthaftung, die ergänzende Haftung und die Äußerung einer Abbitte.

Inhaltsübersicht

Erster Teil: Chinas Schuldrecht nach der Kodifizierung
§ 1 Einführung: Hintergrund, Überblick und Beitrag der Rechtsvergleichung
1. Kapitel: Rechtsquellen und Methodenlehre
§ 2 Gesetze – § 3 Justizielle Erklärungen und Leitfälle – § 4 »Lieber grob als fein« – § 5 Juristische Methodenlehre
2. Kapitel: Schuldrecht im ZGB
§ 6 Grundlegendes – § 7 Vertragsrecht – § 8 Deliktsrecht

Zweiter Teil: Leistungsstörungs- und Deliktsrecht
1. Kapitel: Vertragstreue

§ 9 Haftungsgründe für Vertragsverletzung – § 10 Haftungsformen für Schlechtleistung – § 11 Pacta sunt servanda – § 12 Zwischenbilanz zur Vertragstreue
2. Kapitel: Deliktshaftung
§ 13 Geldentschädigung – § 14 Strafschadensersatz – § 15 Spezifische Haftungsgestaltungen im chinesischen Recht – § 16 Casum sentit dominus
3. Kapitel: Werturteil im Haftungsrecht und Fazit
§ 17 Werturteil im Haftungsrecht – § 18 Fazit

Anhang

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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