Pflegeberufe in der grundgesetzlichen Kompetenzordnung

Möglichkeiten und Grenzen einer bundesgesetzlichen Regelung von Berufsausübung und Berufszulassung, Ausbildung und Ausbildungsfinanzierung für Heil(hilfs)berufe angesichts Pflegekräftemangel, Föderalismusreform und Altenpflege-Urteil

2024. 185 S.
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Beschreibung

Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt, wie dies für Pflegefachkräfte mit dem Pflegeberufegesetz (2020) erfolgt ist, auch für Pflegeassistenzkräfte eine weitgehende, auf einem generalistischen Ansatz beruhende Harmonisierung des bislang landesrechtlich geregelten Berufs- und Ausbildungsrechts einschließlich der Ausbildungsfinanzierung. Die Reform soll Attraktivität des Pflegeassistenzberufs, geographische und berufliche Mobilität sowie Qualität und Profilbildung steigern und damit dem Pflegefachkräftemangel entgegenwirken sowie die Basis für einen optimalen Einsatz personeller Ressourcen im Pflegebereich schaffen. Angesichts nur beschränkter Bundeskompetenzen für das Gesundheitswesen, woran die bundesgesetzliche Reform der Altenpflegehilfe gescheitert ist, stellt sich die Frage nach kompetentiellen Möglichkeiten und Grenzen der angestrebten bundeseinheitlichen Regelung des Berufs- und Ausbildungsrechts für Pflegeassistenzberufe. Dem widmet sich die vorliegende Untersuchung und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Bestimmung der Reichweite der Gesetzgebungskompetenzen für Gesundheitswesen und Gesundheitsberufe.

Inhaltsübersicht

A. Hintergrund und Gegenstand der Untersuchung

B. Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im deutschen Bundesstaat

C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes für ein bundeseinheitliches Berufsgesetz über die Pflegehilfe- bzw. Pflegeassistenzausbildung

Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG (Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe) als Kompetenzgrundlage – Möglichkeit und Tragfähigkeit des Rekurses auf weitere Kompetenztitel – Arrondierung durch die Arbeitsrechtskompetenz (Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG) – Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung (Art. 72 Abs. 2 GG)

D. Gesetzgebungskompetenz des Bundes für eine bundeseinheitliche Finanzierungsregelung
Regelungsanliegen des Bundes – Kompetenztitel für eine bundeseinheitliche Finanzierungsregelung – Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Finanzierungsregelung gemäß Art. 72 Abs. 2 GG

E. Zusammenfassung in Thesen

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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