Beschreibung
Spätestens seit Garlands »Culture of Control« wird die Frage gestellt, ob und wie die Kriminalpolitik »das Opfer« benutzt, um dem Strafrecht punitive Züge zu geben. Der Verdacht, dass das Opfer als Vehikel des »Penal Populism« diene, besteht auch mit Blick auf den expandierenden strafprozessualen Opferschutz in Deutschland. Ralf Kölbel und Lena Bork zeigen nach der bisher umfassendsten Sekundäranalyse auf, dass die »Gefahr sekundärer Viktimisierung« im rechtspolitischen Diskurs seit 30 Jahren als eine Legitimationsfigur fungiert, die keine wissenschaftliche Grundlage hat. Dennoch ergibt eine Rekonstruktion der wesentlichen Gesetzgebungsvorgänge nur wenig Hinweise auf eine Opferinstrumentalisierung. Die viktimologische Wende im Strafprozess erscheint eher als sozialstaatliches Projekt, das sich aber von seiner empirischen Basis verselbstständigt hat und deshalb gleichermaßen untersuchungs- und hinterfragungsbedürftig ist. Hierfür entwickeln die Autoren abschließend einen konzeptionellen Rahmen.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
B. Der »Schutz vor sekundärer Viktimisierung« als Legitimationsfigur
Sekundärviktimisierungsgefahren als Motiv der Opferschutzgesetzgebung – Erwägungen zur prozessbedingten sekundären Viktimisierung in aktuellen Debatten – Am Rande: Sekundäre Viktimisierung in der öffentlichen Diskussion – Fazit
C. Empirische Forschung zu den »Gefahren sekundärer Viktimisierung«
»Sekundäre Viktimisierung« als kriminologisches Konzept – Rekonstruktion des derzeitigen Forschungsstandes – Fazit
D. Prozessualer Schutz vor sekundärer Viktimisierung als Element moderner Kontrollkultur
Vorüberlegung – Kriminalpolitik in der Spätmoderne – Einzug einer post-wohlfahrtsstaatlichen Strafrechtskultur in Deutschland? – Opferfigur und Sekundärviktimisierung – Ein Analysemodell – Prozessualer Opferschutz und die Folgen
Anhang I und II
Literaturverzeichnis
Personen- und Sachverzeichnis
Pressestimmen
»Die Texte, die als Begleitmusik der entsprechenden Verfahren zitiert werden, sind eindrucksvoll und in ihrer Dichte und Breite auch ein eindeutiger Beleg für Funktion und Bedeutung dieser kriminalpolitischen Argumentationsfigur. [...] Insgesamt handelt es sich um eine gehaltvolle und unbedingt lesenswerte Schrift.« Prof. Dr. Dr. Michael Bock, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 7/2013
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