Verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage und Parlamentsgesetze

Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des institutionellen Verhältnisses von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit

2023. 320 S.
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ISBN 978-3-428-18755-3
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ISBN 978-3-428-58755-1
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Beschreibung

Unter Berufung auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen von Rechtssatzverfassungsbeschwerdeverfahren gegen Parlamentsgesetze zuletzt zunehmend auf eine vorrangige verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage verwiesen. Die Zuständigkeitsverteilung unter den Gerichtsbarkeiten bleibt in dieser Beziehung im Einzelnen unklar, was jüngst etwa die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur »Bundesnotbremse« im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie veranschaulicht haben.

Die Untersuchung widmet sich insoweit der Frage der Abgrenzung von verwaltungs- und verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz. Ausgehend von einer institutionellen Grundperspektive wird die Entwicklung der hier wesentlichen Rechtsprechungslinie nachgezeichnet und einer rechtssystematischen Bewertung zugeführt. Dabei werden die Auswirkungen auf das institutionelle Verhältnis zwischen den Gerichtsbarkeiten beleuchtet und rechtspraktische Erwägungen angestellt.

Inhaltsübersicht

1. Einleitung
Untersuchungsgegenstand – Gang der Untersuchung

2. Verfassungsgerichte und Fachgerichte
Rahmen der Untersuchung: eine funktionale Betrachtung – Begriffe von Verfassungs- und Fachgerichtsbarkeit – Normative Kompetenzabgrenzung – Funktionsbestimmung

3. Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz betreffend Parlamentsgesetze
(K)ein Rechtsweg gegen Parlamentsgesetze? – Subjektiver Rechtsschutz betreffend Parlamentsgesetze

4. Konsequenzen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und Rechtsuchende
Konsequenzen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit – Konsequenzen für Rechtsuchende

5. Schlussbetrachtung

Literatur- und Sachverzeichnis

Pressestimmen

»Es bedarf keiner großen Phantasie, um vorherzusagen, dass die von Klatt behandelten Fragen auch künftig das Bundesverfassungsgericht und die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschäftigen werden. Seine Dissertation wird dabei ein zuverlässiger Ratgeber und Wegweiser sein.« Andreas Becker,in: Deutsches Verwaltungsblatt, 23/2023

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