Beschreibung
Die vorliegende Arbeit greift die im Betreuungsrecht in Deutschland wiederholt geführte Diskussion zur ambulanten Erbringung ärztlicher Zwangsbehandlungen auf. Nach einer Bewertung der seit 2017 geltenden Gesetzeslage zur Aufenthaltsbestimmung bei Erbringung ärztlicher Zwangsmaßnahmen fragt der in der medizinischen Praxis erfahrene Autor in Kenntnis der typischen Fallgruppen, welche in der Sozialgesetzgebung verankerten psychiatrischen Versorgungsstrukturen tatsächlich notwendig sind, um einwilligungsunfähige psychisch erkrankte Menschen in ihrem Alltag psychiatrisch so behandeln zu können, dass sie davon profitieren können, ohne dass Zwang und Fremdbestimmung aus dem stationären Kontext hinaus inflationär in Alten- und Pflegeheime oder Privatwohnungen exportiert werden. Sein aus der Versorgungsperspektive entwickelter Vorschlag an den Gesetzgeber ist ebenso überzeugend wie verblüffend einfach.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
B. Zur Aufenthaltsvoraussetzung bei ärztlicher Zwangsbehandlung
Zum Ort der Prüfung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen – Zum Ort der Durchführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme
C. Zur ambulanten ärztlichen Zwangsbehandlung
Begriffsbestimmung – Zur Thematik in der Rechtsliteratur – Zur Thematik in der Rechtsprechung – Zur Thematik in bisherigen Gesetzgebungsverfahren
D. Zur ärztlichen Zwangsbehandlung psychisch Kranker
Zu Häufigkeit, Diagnosen und Rechtsgrundlagen – Zu Besonderheiten bei Menschen mit Demenz – Zu Patientenpräferenzen
E. Zu ambulanten psychiatrischen Versorgungsstrukturen
Zu psychiatrischen Versorgungsstrukturen im Vertragsarztbereich – Zu psychiatrischen Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich
F. Zusammenfassung und Kritik am § 1906a Abs. 1 Nr. 7 BGB
Zur Verhältnismäßigkeitsprüfung – Kritik und Empfehlung
Anhänge
Abbildungsverzeichnis
Literatur- und Sachverzeichnis
Pressestimmen
»Die Arbeit überzeugt durch ihre systematische und profunde Aufarbeitung sowohl der tatsächlichen als auch der juristischen Fragestellungen der ärztlichen Zwangsbehandlung im aktuellen Betreuungsrecht. Dieser interdisziplinäre Ansatz ist gut gelungen. Die Schrift endet mit einem gut begründeten Vorschlag an den Gesetzgeber und möchte dazu beitragen, die Situation der betroffenen Menschen zu verbessern.« Prof. Dr. Matthias von Schwanenflügel, in: Gesundheitsrecht, 4/2020
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