Der Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen nach § 201a StGB unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Bezüge und verfassungsrechtlichen Vorgaben
Description
»Personal Images in Criminal Law«
The thesis examines the constitutional, civil and criminal law aspects of personality protection and their mutual references. It focuses mainly on § 201a German Criminal Code, which was revised in 2015 and now also penalises images that show another person's helplessness or are capable of damaging another person's reputation, irrespective of objective spatial criteria.
Overview
Einführung und Eingrenzung der Thematik
1. Persönlichkeitsschutz als Aufgabe der Gesamtrechtsordnung
Persönlichkeitsschutz im Verfassungsrecht – Persönlichkeitsschutz im Zivilrecht – Persönlichkeitsschutz im Strafrecht – Zwischenergebnis zu Kapitel 1
2. Regelungsdefizite des § 201a StGB a.F.
Schaffung eines Straftatbestands zum Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen – Tatbestandliche Voraussetzungen – Zwischenergebnis zu Kapitel 2
3. Anwendungsprobleme des § 201a StGB
Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen – Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen erheblich zu schaden – Besonderer Rechtfertigungsgrund des § 201a Abs. 4 StGB
4. Betrachtung de lege ferenda
Einbeziehung von Bildaufnahmen Verstorbener – Änderung der Normüberschrift des § 201a StGB – Anordnung einer Versuchsstrafbarkeit
Schlussbetrachtung und Zusammenfassung der Ergebnisse
Literaturverzeichnis, Rechtsprechungsübersicht, Stichwortverzeichnis