und seine Überprüfung anhand der Rechtsprechung des EuGH zum allgemeinen Gleichheitssatz und zum Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit
Description
»Unlawful Equal Treatment under EU Law«
It is settled case law that the principle of equality and non-discrimination is based on a »two-sided« Aristotelian understanding. Accordingly, comparable situations must not be treated differently and different situations must not be treated in the same way. In his comprehensive study on the enigmatic »second side« of EU equality rights, Tobias Fuchs develops an overarching legal concept of unlawful equal treatment, which provides for a clear distinction from relating concepts such as indirect, factual and substantial discrimination.
Overview
Einführung
1. Annäherung an den Untersuchungsgegenstand und Festlegung der zu seiner Erschließung anzuwendenden Methodik
Problemstellung – Methodische Herangehensweise – Gang der Untersuchung
2. Ableitung eines abstrakten Modells für das Gleichbehandlungsverbot aus den dogmatischen Erkenntnissen zum Ungleichbehandlungsverbot
Die dogmatischen Strukturen des Ungleichbehandlungsverbots – Entwurf einer abgeleiteten Modellstruktur des Gleichbehandlungsverbots – Übergreifende Fragen
3. Überprüfung des herausgearbeiteten Modells für das Gleichbehandlungsverbot
Das Gleichbehandlungsverbot in der Rechtsprechung zum allgemeinen Gleichheitssatz – Das Gleichbehandlungsverbot in der Rechtsprechung zum Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit
Zusammenfassung
Zur methodischen Herangehensweise – Das herausgearbeitete Modell für das Gleichbehandlungsverbot – Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis – Entscheidungsverzeichnis – Sachverzeichnis
Press Reviews
»Insgesamt trägt diese ausgesprochen rechtsdogmatische und sehr sorgfältig recherchierte Arbeit zur eben dogmatischen Durchdringung des allgemeinen Gleichheitssatzes bei und vermag nicht nur die Struktur und Tragweite von Gleichbehandlungsverboten zu illustrieren, sondern leitet auch eine - soweit ersichtlich - umfassende und erschöpfende Aufarbeitung und Analyse der einschlägigen Rechtsprechung.« Prof. Dr. Astrid Epiney, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 17/2016