Schnittfelder und Auswirkungen
Description
»The Fundamental IT Right«
In 2008, the German Federal Constitutional Court derived the fundamental right to the guarantee of the confidentiality and integrity of information technology systems from the general right of personality. The author examines the genesis, effects and intersections of this fundamental IT right. The thesis aims at a reconstruction that is also taking into account recent trends in the Court's rulings.
Overview
A. Einleitung
Ein neuer Ansatz für den Persönlichkeitsschutz – Ziele der Untersuchung – Gang der Untersuchung
B. Grundlagen der Online-Durchsuchung
Zielsetzung – Nutzung und Missbrauch von Informationstechnologie – Bisherige Ermittlungsmöglichkeiten – Weitere Defizite der vorhandenen Ermittlungsmethoden – Online-Durchsuchung – Bewältigung früherer Online-Durchsuchungen
C. Grundlegende Konzeption des IT-Grundrechts
Ein neues Grundrecht? – Schutzkonzept – Schutzbereich
D. Einordnung in das bestehende Grundrechtsgefüge
Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 Abs. 1 GG – Schutz des Eigentums, Art. 14 GG – Schutz der Privatsphäre – Recht auf informationelle Selbstbestimmung – Sonstige Grundrechte
E. Beschränkungen des IT-Grundrechts
Eingriff – Rechtfertigung
F. Ausblick: Ausstrahlungswirkung und Schutzpflichten
Allgemeines – Problemfelder bei der Nutzung von IT-Systemen – Grundlegende Mechanismen der IT-Gewährleistung – Einfachgesetzliche Ansatzpunkte für das IT-Grundrecht – Besondere Fallgruppen
G. Ergebnis
Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme – Ausblick
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Press Reviews
»Die Arbeit überzeugt aufgrund der tiefgehenden Auswertung von Schrifttum und Rechtsprechung, die bis April 2015 berücksichtigt wurde.« Regina Giebelhaus, in: Kommunikation & Recht, 5/2016
»Die Arbeit wird ihren selbstgesteckten Zielen gerecht und gibt überdies einen nahezu vollständigen Überblick über den gegenwärtigen fachliterarischen Stand des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.« Dr. Thomas Petri, in: MultiMedia und Recht aktuell, aufgerufen am 26.01.2016