Description
»The UNESCO Convention for the Protection of the World Cultural and Natural Heritage and the German Legal Order«
The UNESCO World Heritage Convention is one of the most famous international treaties with more than 190 States Parties. In 2009 the »Dresden Elbe Valley« has been the first cultural heritage site being delisted by a decision of the World Heritage Committee. The author is analyzing the multilateral convention as well as the German legal system in order to identify tasks for a better implementation of the Convention in Germany.
Overview
Einleitung
1. Teil: Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
Die Entwicklung des internationalen Schutzes von Kultur- und Naturgütern aus historischer Perspektive – Die Organe des Übereinkommens – Der Gegenstand des Übereinkommens – Die Erstellung der Listen durch das Welterbekomitee – Die Rolle des Welterbekomitees im Vertragsmechanismus
2. Teil: Das UNESCO-Welterbeübereinkommen als völkerrechtlicher Vertrag in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland
Verfassungsmäßigkeit des Abschlusses des UNESCO-Welterbeübereinkommens – Die Einbeziehung in die deutsche Rechtsordnung – Berücksichtigung des Übereinkommens im Wege der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes – Die exemplarische Berücksichtigung des Kulturerbes der Welterbekonvention im Rahmen der bestehenden Denkmalschutzgesetze der Länder
3. Teil: Das UNESCO-Welterbe und die Rechts- und Verwaltungspraxis der Bundesrepublik Deutschland
Die Berücksichtigung des Übereinkommens in der Rechtsprechung deutscher Gerichte – Die Berücksichtigung des Welterbes in der Verwaltungspraxis – Vorschläge und Ansätze für eine zukünftige adäquate Berücksichtigung der Welterbekonvention – Abschließende Würdigung
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen
Anhang: Beschluss zur Streichung der Welterbestätte »Dresdner Elbtal« von der Welterbeliste
Literatur- und Stichwortverzeichnis