Vollstreckung, Kosten, Haftung
Description
»The Coercive Means of Substitute Performance. Enforcement, Costs, Liability«
The coercive means of substitute performance is a long-established legal institution of German administrative enforcement law and is part of everyday administrative practice. Within the framework of an internal comparison of federal and state regulations, the work analyses the institute of substitution performance regarding administrative enforcement and reimbursement of costs. Subsequently, possible (state) liability claims are examined. The work concludes with a legislative proposal.
Overview
1. Grundlagen der Untersuchung
Einführung – Rechtsgrundlagen des Bundes und der Länder – Wesen der Ersatzvornahme – Verwaltungszwangsverfahren
2. Verwaltungsvollstreckung mittels Ersatzvornahme
Vertretbare Handlungspflicht als Gegenstand der Vollstreckung – Verfahrensstufen bei der Vollstreckung mittels Ersatzvornahme – Arten der Ersatzvornahme – Verhältnis der Ersatzvornahme zu den anderen Zwangsmitteln – Abschleppen von Kraftfahrzeugen als Anwendungsfall der Ersatzvornahme
3. Kosten der Ersatzvornahme
Relevante Vorschriften zur Kostenerhebung – Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs – Schuldner der Kosten der Ersatzvornahme – Art und Umfang der Kosten der Ersatzvornahme – Geltendmachung des Erstattungsanspruchs
4. (Staats-)Haftung bei der Durchführung der Ersatzvornahme
Ansprüche des Pflichtigen gegen den Ersatzunternehmer – Ansprüche des Pflichtigen gegen den Hoheitsträger – Innenregress – Gesamtschuldnerische Haftung des Hoheitsträgers und des Ersatzunternehmers
5. Normierungsvorschlag und Zusammenfassung
Ersatzvornahme: de lege ferenda – Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Press Reviews
»Die inhaltliche Qualität der Dissertation wird in erfreulicher Weise begleitet von einer auch sprachlich-stilistisch gelungenen Art und Weise der Darstellung. Der Verf. ist für ihre umfassende, differenzierte und verständliche Bearbeitung der Ersatzvornahme zu danken. Systembildend Neues konnte angesichts der verwaltungsrechtsdogmatischen Ausrichtung und einer wenig innovationsaffinen Thematik ohnehin nicht erwartet werden. Die Doktorschrift dürfte angesichts ihrer Vorzüge eine breite fachwissenschaftliche Aufmerksamkeit erfahren und alsbald als ein Standardwerk des Verwaltungszwangs etabliert sein.« Prof. Dr. Markus Thiel, in: Die Verwaltung, Bd. 54, 2/2021