Description
»The Definition of the Property-Juridical Abuse of General Authorities and Precaution Authorities«
General authorities and precaution authorities open mostly wide elbowrooms for the authorised representatives. The writing deals by the form, the introduction and the contents of general authorities and precaution authorities to be able to define the abuse in the single, relevant periods according to it. Besides, it is predone that the abuse depends on the competence from the inside relation. In the connection the author comes on the prevention and the legal entitlements of the injured people.
Overview
Einleitung
A. Der Inhalt der General- und der Vorsorgevollmacht
Wesen der General- und der Vorsorgevollmacht – Inhaltliche Ausgestaltung der General- und der Vorsorgevollmacht – Zwischenergebnis
B. Der Missbrauch
Allgemeine Ausführungen – Die Überschreitung der im Innenverhältnis bestehenden Grenzen – Zeit vor dem Verlust der Fähigkeit, einen freien Willen kund zu tun – Die Phase vom objektiven Verdacht bis zur Feststellung der Geschäftsunfähigkeit – Zeit während der Unfähigkeit, einen freien Willen kund zu tun – Postmortalität und transmortale Vollmacht – Evidenz des Fehlgebrauchs einer Vollmacht bei Rechtsgeschäften mit vermögensrechtlichem Charakter – Vorbeugung des Betroffenen vor Missbrauch – Rechte des Betroffenen bei Missbrauch – Zusammenfassung
Literatur- und Sachverzeichnis
Press Reviews
»Wer immer mit Betreuungsbedürftigen zu tun hat, findet in dieser Dissertation eine sehr hilfreiche Analyse der verschiedenen Verwendungsphasen, Grenzziehungen und Verletzungen durch Bevollmächtigte. In Einzelfällen bietet dies eine sehr wertvolle Nachschlag- und Argumentationshilfe. Ein wertvolles Buch.« Dr. Dietrich Ostertun, in: Newsletter FPSB, Februar 2017
»Er beleuchtet den Missbrauch ausführlich, wobei er die Überschreitung der im Innenverhältnis bestehenden Grenzen genauestens untersucht. Für den Praktiker interessant sind die Aspekte zur Abwägung, welches Rechtsverhältnis der Vollmacht zugrunde liegt. Er gibt Hinweise, wie Betroffene vor Missbrauch vorbeugen können.« Dr. Claus-Henrik Horn, in: Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis, 1/2016