Eine Funktion des Verfassungsrechts
Description
Das vom Grundgesetz statuierte parlamentarische Geschehen findet vor allem in der politischen Auseinandersetzung zwischen Regierungslager und der parlamentarischen Opposition statt. Diese politische Selbstverständlichkeit ist mit Blick auf den Verfassungstext sonderbar. Das Grundgesetz erwähnt die Opposition an keiner Stelle. Rechtsnatur und Funktionsbereich der Oppositionskräfte ergeben sich scheinbar wie aus ungeschriebenen Regeln.
Der Autor untersucht in der Arbeit die Rechtsnatur und den rechtlichen Funktionsbereich der Opposition. Dabei gelangt er zum Ergebnis, dass es sich bei der Opposition um eine verfassungsrechtliche Funktion handelt, der keine eigenständigen Rechte aus dieser Rolle heraus zugeordnet werden können. Dennoch enthält das Grundgesetz einen umfassenden Katalog an parlamentarischen Rechten vor, um die Oppositionsfunktionen (Kritikfunktion, Kontrollfunktion und Alternativfunktion) zu ermöglichen.
Overview
A. Rechtliche Begriffs- und Wesensbestimmung der parlamentarischen Opposition in Deutschland
Einführung – Historischer Hintergrund – Verschiedene Oppositionsmodelle und ihre Einordnung – Die Oppositionsfunktionen – Der Rechtsbegriff »Opposition« – Verfassungsrechtliche Verankerung der Opposition
B. Verfassungsrechtlicher Rahmen der oppositionellen Betätigung
Oppositioneller Wirkungsbereich im Deutschen Bundestag – Die Grenzen oppositioneller Betätigung unter dem Grundgesetz
C. Zusammenfassung der Ergebnisse
Literaturverzeichnis, Sachwortverzeichnis
Press Reviews
»Mundil liefert [...] eine solide Zusammenfassung über das mangels komprimierter normtextlicher Grundlage unübersichtliche Thema der parlamentarischen Opposition unter dem Grundgesetz.« Benedikt Beckermann, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 11/2015