Zugleich eine rechtliche Qualifizierung der Genehmigungsregelung in § 331 Abs. 3 StGB
Description
Die §§ 331 ff. StGB regeln die Strafbarkeit von korrupten Verhalten im öffentlichen Dienst. Noch immer besteht in der Rechtspraxis Unklarheit darüber, wann ein Verhalten des Amtsträgers nach diesen Vorschriften strafbar ist. Zu dieser Unsicherheit trägt nicht zuletzt die Rechtsprechung bei, die unter Verwendung von spezifischen Fallgruppen bestimmte Verhaltensweisen des Amtsträgers aus dem Tatbestand ausschließt. Diese lassen sich jedoch nicht auf ähnlich gelagerte Fälle übertragen. Entsprechend verhält es sich mit den Begrenzungsansätzen in der Literatur, die mit Blick auf die für den Amtsträger anzustrebende Rechtssicherheit keine zufriedenstellende Lösung bieten. Die Verfasserin löst das Problem anhand der flächendeckend vorhandenen Verwaltungsvorschriften zur Geschenkannahme. Sowohl für den Amtsträger als auch für den Strafrichter handelt es sich dabei um verbindliche Rechtssätze. Der Richter hat diese bei der Beurteilung strafbaren Verhaltens nach § 331 StGB zwingend zu beachten.
Overview
Einleitung
1. Korruptionserscheinungen und ihre gesetzliche Erfassung
Phänomen der Korruption – Überblick zu den Tatbeständen der §§ 331 ff. StGB – Ergebnis
2. Die Rechtsprechung zu den Bestechungsdelikten
Einführung – Fallgruppenspezifische Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
3. Begrenzungsansätze im Hinblick auf den Tatbestand der Vorteilsannahme
Einführung – Einschränkungsmodelle de lege lata – Begrenzungsansätze de lege ferenda
4. Zur Möglichkeit einer verwaltungsakzessorischen Ausgestaltung des § 331 StGB
Die Genehmigungsregelung in § 331 Abs. 3 StGB – Verwaltungsakzessorietät im Strafrecht
Zusammenfassung der Ergebnisse
Anhang 1: Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen für das Land Berlin
Anhang 2: Merkblatt über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Dienstkräfte des Landes Berlin
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis