Ein Beitrag zur Lehre vom Koalitionsvertrag
Description
»Investor Agreements Assuring Worker's Interests«
The Council Directive 2001/23/EC safeguards an employee's rights only in the specific event of transfers of undertakings or businesses. Share deals are not included in the scope of this Directive. In takeover situations, agreements between an investor and a trade union are especially useful for supporting labor interests. For instance, if a change of control occurred, the provisions outlined in the agreement would prevent change of legal form or influence other business decisions.
Overview
1. Teil: Einführung und Grundlagen
Einführung – Motive für den Abschluss einer Investorenvereinbarung – Regelungsgegenstände einer Investorenvereinbarung
2. Teil: Investorenvereinbarung zwischen Investor und Gewerkschaft
Exklusive gewerkschaftliche oder konkurrierende betriebliche Abschlusszuständigkeit – Kollektivvertragliches Instrumentarium: Tarif-, Koalitions- und Schuldvertrag – Einordnung von Investorenvereinbarungen ins Kollektivvertragssystem – Zulässige Regelungsgegenstände einer Investorenvereinbarung – Kampfmitteleinsatz für den Abschluss einer Investorenvereinbarung
3. Teil: Investorenvereinbarung zwischen Investor und Zielgesellschaft
Rechtliche Grenzen einer Sicherung von Standorten und Arbeitsbedingungen – Gestaltungsmittel zur Absicherung von Arbeitnehmerschutzklauseln
4. Teil: Schluss
Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
Anhang
Appendix I: Vereinbarung zwischen ACS und der IG BAU – Appendix II: Vereinbarung zwischen Schaeffler und der IG Metall – Appendix III: Business Combination Agreement zwischen Demag Cranes und Terex
Literaturverzeichnis und Sachwortregister
Press Reviews
»Bock ist es nicht nur gelungen, praxisrelevant zahlreiche Einzelaspekte von Investorenvereinbarungen zur Sicherung von Arbeitnehmerinteressen aufzuzeigen, sondern er hat darüber hinaus auf der Folie der Betrachtung von Investorenvereinbarungen einen grundlegenden Beitrag zur dogmatischen Einordnung von Koalitionsverträgen (in Abgrenzung zu gewöhnlichen Tarifverträgen) geleistet.« Prof. Dr. Michael Kort, in: Recht der Arbeit, 1/2019
»Zusammenfassend sei festgestellt, dass die breite monographische Untersuchung eines viel zu wenig beachteten Randphänomens im kollektiven Arbeitsrecht einen ausgezeichneten Einblick in Instrumente einer Sicherung der AN-Interessen in einer marktradikal globalisierten Entfesselung des Geldkapitals bietet. Der Verfasser hat sich vor allem gründlich und auf hohem theoretischen Niveau mit den grundrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorfragen auseinandergesetzt. Das Buch bietet viel Stoff zum Nachdenken, auch für die österreichische Arbeitsrechtspolitik und kollektive Rechtsgestaltung.« Univ.-Prof. Dr. Klaus Firlei, in: Das Recht der Arbeit, 3/2019
»Es ist das bes. Verdienst der vorl. Arbeit, dass sie den in anderen Zusammenhängen auch von der Rspr. anerkannten ›sonstigen Kollektivvertrag‹ (kürzer: »Koalitionsvertrag«) am Beispiel des Investorenvertrags mit präzisen Konturen versehen hat.[...] Die Arbeit schließt eine Lücke im kollektiven Arbeitsrecht, aber auch im Bewusstsein von BR und Gewerkschaften. Wird ein UN durch US-Amerikaner oder Chinesen aufgekauft, so wurde bislang praktisch nie an einen solchen Ausweg gedacht. Eine ›Heuschrecke‹ mit Streiks zur Vernunft zu bringen - das ist eine neue und Mut machende Perspektive. Dem Buch ist eine weite Verbreitung zu wünschen.« Prof. Dr. Wolfgang Däubler, in: Arbeit und Recht, 12/2018