Zur Kollektivierung der Beschäftigteninteressen soloselbstständiger Crowdworker
Description
»Freedom of Association and Crowdwork. On the Collectivisation of Interests of Self-Employed Crowdworkers without Employees«
Self-employed without employees, crowdworkers are excluded from the scope of classic labour law. As a means for inducing adequate working conditions for crowdworkers, the freedom of association (Art. 9 Abs. 3 GG) is considered and, though it does not provide them with the right to conclude collective agreements under the TVG, they can conclude collective agreements under the BGB and employ atypical industrial disputes without contradicting competition law or the European fundamental freedoms.
Overview
1. Grundlagen
Einführung – Formen und Verbreitung von Crowdwork
2. Crowdwork als rechtliches Phänomen
Rechtliche Einordnung von Crowdworkern – Rechtsrahmen für soloselbstständige Crowdworker de lege lata – Internationales Crowdwork – Ergebnisse des Zweiten Teils
3. Interessenkollektivierung soloselbstständiger Crowdworker
Verfassungsrechtlicher Rahmen – Kollektivmaßnahmen abseits klassischer Tarifverträge – Kartellrechtliche Grenzen kollektiver Maßnahmen – Grenzziehung durch europäische Grundfreiheiten
4. Schluss
Zusammenfassung der Ergebnisse – Schlussbetrachtung
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Press Reviews
»In Summe wird bei der Lektüre des Werks jedenfalls deutlich, dass die Kollektivierungstendenzen im Bereich der Plattformökonomie noch in den Kinderschuhen stecken und Anpassungen des geltenden rechtlichen Rahmens wohl geboten sind. Wissenschaftlich fundierte und kritische Auseinandersetzungen wie die vorliegende Dissertation von Jan Armin Gärtner, welche nicht nur strukturelle Konfliktlagen, sondern auch gekonnt Lösungsansätze aufzeigen, leisten hier zweifelsohne einen äußerst wichtigen Beitrag zur Diskussion und Weiterentwicklung der Materie. Das rezensierte Werk kann daher uneingeschränkt empfohlen werden.« Sophie Schwertner, in: Das Recht der Arbeit, 1/2022