Zugleich ein Beitrag zu Peter Häberles Theorie der Verfassungsgerichtsbarkeit als gesellschaftliche Funktion und des Verfassungsprozessrechts als Pluralismus- und Partizipationsrecht
Description
»Constitutional Adjudication, Constitutional Procedural Law and Pluralism«
The German Constitutional Court is, primarily, a social-related tribunal. It is a tribunal for the citizen provided it works to establish and maintain the fundamental consensus of civil society. In that sense, one can say that the Court is increasingly less a state court and has become gradually a factor of social integration. In this, the constitutional procedural law, given as a right of participation and pluralism, plays a decisive role.
Overview
A. Einleitung
Peter Häberle: ein lebender Klassiker der deutschen Verfassungs- und Staatsrechtslehre – Ziel und Gang der Untersuchung
B. Die Wurzeln von Häberles Verfassungstheorie
Das Frühwerk Häberles
C. Der gemischte Verfassungsbegriff
Verfassung des Pluralismus – Dimensionen der Verfassung des Pluralismus – Kritiken an der Verfassung des Pluralismus
D. Verfassungsgerichtsbarkeit im Kern des Rechts und der Politik
Verfassungsgerichtsbarkeit und Politik – Verfassungsrecht als politisches Recht – Zum Begriff der Verfassungsgerichtsbarkeit – Verfassungsstreitigkeiten als politische Konflikte
E. Verfassungsgerichtsbarkeit im Spannungsfeld des Staats und der Gesellschaft
Staat und Gesellschaft – Funktionen der Verfassungsgerichtsbarkeit im Rahmen des Pluralismus – Verfassungsgerichtsbarkeit und Gewaltenteilungsprinzip – BVerfG, politischer Prozess, Verfassungspolitik und Kulturpolitik
F. Verfassungstheorie als verfassungsrechtliche Hermeneutik
Fundamente der Häberle'schen Verfassungsauslegungslehre – Grundfragen der Verfassungsinterpretation – Beteiligte am Verfassungsinterpretationsvorgang
G. Grundlagen des Verfassungsprozessrechts als Pluralismus- und Partizipationsrecht
Stellung des Verfassungsprozessrechts in der Rechtswissenschaft – Begriff des Verfassungsprozessrechts – Aufgaben des Verfassungsprozessrechts – Grundsätze des Verfassungsprozessrechts – Interpretation des Verfassungsprozessrechts – Offener Beteiligtenkreis im Verfassungsprozessrecht: »Beteiligte« statt »Parteien« – Rechtsquellen des Verfassungsprozessrechts: Pluralität und Offenheit
H. Schlussbemerkungen
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Press Reviews
»Die auch sprachlich vollauf gelungene Arbeit selbst kann ürbigens als Muster für eine ausgezeichnete Rezeptionsleistung stehen, die ganz deutlich über sich hinausreicht, weil sie am Ende die Untersuchung in den Zusammenhang der lateinamerikanischen Rechtsprechung stellt. [...] Das Buch ist in jeder Hinsicht zu empfehlen, will man sich mit der Verfassungsgerichtsbarkeit auseinandersetzen und ihre Grundlagen bei Häberle und Hesse finden.[...]« Univ.-Prof. Dr. Helmut Goerlich, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 24/2017