Eine rechtliche und empirische Analyse
Description
»Videoconferences in Law Enforcement Practice«
Videoconferences are used in law enforcement practice for years. However, the legislator established § 462 StPO regulating the use of videoconferences only in 2013. The author discusses this and the practically important decisions under §§ 453, 454 StPO and examines the concept and use of videoconferences as well as their legislative and constitutional conformity. The practical relevance of his work extends to an unprecedented nationwide survey of judges and correctional facilities.
Overview
Einleitung
Forschungsanlass und Problemstellung – Die Anhörung mittels Videokonferenz in Strafvollstreckungssachen im wissenschaftlichen Kontext – Gang der Untersuchung
1. Videokonferenz und Strafvollstreckung – Begriffsbestimmung
Der Begriff »Videokonferenz« – Der Begriff »Strafvollstreckung«
2. Die historische Entwicklung der Videokonferenz
Die historische Entwicklung der Videokonferenz in Praxis und Judikatur sowie die Reaktion des Rechtes – Zusammenfassung
3. Rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Videokonferenztechnik im Rahmen der Anhörung
Die Gesetzeslage vor dem Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren – Vom Entwurf zum Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren – Die Gesetzeslage nach dem Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren – Ergebnis
4. Besonderheiten der Videokonferenz im Rahmen der Jugendstrafvollstreckung
Die Videokonferenz bei obligatorisch-mündlichen Äußerungen gemäß § 88 JGG – Die Videokonferenz bei § 83 Abs. 1 JGG i. V. m. § 462a StPO und § 463 StPO – Ergebnis
5. Empirische Untersuchung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Strafvollstreckung
Empirische Erkenntnisse und ihre Verwertbarkeit für das Recht – Erkenntnisinteresse und forschungsleitende Hypothesen – Die Befragung: Aufbau und Durchführung – Die Ergebnisse
6. Die richterliche Prognose und der persönliche Eindruck – Nonverbale Kommunikation und Videokonferenztechnik in Strafvollstreckungsverfahren
Nonverbale Kommunikation – Die Übertragung nonverbaler Kommunikation durch Videokonferenz – Die richterliche Prognose: die Bedeutung von nonverbaler Kommunikation und persönlichem Eindruck – Schlussfolgerung
Zusammenfassung: Ergebnisse, Fazit und Ausblick
Anhang
Literatur- und Sachverzeichnis