Möglichkeiten und Grenzen der Fehlerkorrektur über das strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren
Description
»Retrials – Possibilities and Limits to Set aside an Erroneous Judicial Decision via sect. 359 et seqq. of the German Code of Criminal Procedure (StPO)«
The thesis deals with the question if sect. 359 et seqq. of the German code of criminal procedure (StPO) provide an effective legal framework to set aside an erroneous judicial decision that has obtained legal force. For this purpose, judicial decisions are categorized and examined considering a possible revision via sect. 359 et seqq. StPO. It is shown, as a result, that the scope of application of these rules is wider than it has commonly been assumed.
Overview
A. Einleitung
B. Fehlerhafte Entscheidungen und ihre Korrekturmöglichkeiten
Grundlagen – Gänzliche Unwirksamkeit massiv fehlerhafter Entscheidungen? – Gesetzlich vorgesehene Korrekturmöglichkeiten – Korrigierbarkeit als Frage der Rechtskraft?
C. Die aus tatsächlichen Gründen fehlerhafte Entscheidung
Sachurteile – Prozessurteile – Urteilsersetzende Beschlüsse
D. Die aus rechtlichen Gründen fehlerhafte Entscheidung
Die hinsichtlich der materiellen Rechtslage fehlerhafte Entscheidung – Die hinsichtlich des Verfahrens fehlerhafte Entscheidung
E. Fazit
Literaturverzeichnis
Sachregister
Press Reviews
»Brinkmann leistet mit ihrem Werk einen herausragenden Beitrag in der juristisch-wissenschaftlichen Diskussion. [...] Damit bietet die Autorin der thematisch geneigten Leserschaft eine in sich schlüssige und aufeinander aufbauende Struktur, die auch bei der Komplexität der einzelnen Themenfelder durchweg erhalten bleibt.« Anke Arkenau, in: Kriminalpolitische Zeitschrift, 4/2018
»Insgesamt zeigt Brinkmann in ihrer klar strukturierten Monografie, die Rechtsprechung und Literatur bis August 2015 berücksichtigt, anerkennenswerte Reaktionsmöglichkeiten auf, um gegen fehlerhafte rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen erfolgreich juristisch vorzugehen.Die Umsetzung ihrer Überlegungen kann helfen, die Fehleranfälligkeit von Wiederaufnahmeverfahren zu minimieren.« Prof. Dr. Michael Soiné, in: Archiv für Kriminologie, Band 240, Heft 1 & 2/2017