Der Gewerkschaftsbegriff des MitbestG im Lichte der kollektiven Koalitionsfreiheit
2023. 441 S.
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Beschreibung

Der Gewerkschaftsbegriff hat sich historisch funktionsgebunden entwickelt und entzieht sich mithin einer einheitlichen Betrachtung. Die Unternehmensmitbestimmung ist gleichrangiger Gewährleistungsgehalt der kollektiven Koalitionsfreiheit. Aus ihm ergeben sich sodann die Vorgaben für die Ausgestaltung des einfachen Rechts. Für das MitbestG bedeutet dies, dass an dessen Gewerkschaftsbegriff nur diejenigen Anforderungen gestellt werden dürfen, die eine verfassungsgemäße Unternehmensmitbestimmung sicherstellen.

Nach dieser Maßgabe ergibt sich im Wege verfassungskonformer Auslegung das folgende mitbestimmungsgesetzliche Begriffsverständnis: Gewerkschaften im Sinne des MitbestG müssen weder tarifwillig sein noch das geltende Tarif-, Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht anerkennen. Das Erfordernis einer organisatorischen Leistungsfähigkeit ist funktional mitbestimmungsrechtlich zu betrachten. Auch einer sozialen Mächtigkeit nach Maßgabe der tarifrechtlichen Anforderungen bedarf es nicht.

Inhaltsübersicht

Einleitung und Gang der Untersuchung

1. Der einheitliche Gewerkschaftsbegriff als Status quo
Der Gewerkschaftsbegriff des § 2 Abs. 1 TVG – Historische Begriffsentwicklung – Die Gewerkschaft als unbestimmter Rechtsbegriff – Der einheitliche Gewerkschaftsbegriff – Zwischenergebnis und Bedeutung für die nachfolgende Untersuchung

2. Der Grundgedanke der Mitbestimmung
Die historische Entwicklung vom Teilhabegedanken zur Mitbestimmung – Mitbestimmung als Kollektivkonzept zur Herstellung von Parität – Mitbestimmung und Parität als Verfassungsideen

3. Das Recht der Unternehmensmitbestimmung
Die normativen Anknüpfungspunkte – Die Rolle der Gewerkschaften in der Unternehmensmitbestimmung

4. Der mitbestimmungsgesetzliche Gewerkschaftsbegriff
Die Begriffsfindung im Wege der klassischen Auslegung – Die verfassungskonforme Auslegung – Zusätzliche Voraussetzungen zum Zwecke der Funktionssicherung de lege ferenda? – Der Gewerkschaftsbegriff nach dem MitbestG

Die Ergebnisse der Untersuchung in Thesen

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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