Unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Verfassungsräume des Bundes und der Länder
Beschreibung
Steffen Bauer beschäftigt sich in seiner Arbeit mit der Frage, anhand welcher Verfassungsnormen ein zulässiger Prüfungsgegenstand im Rahmen der Kommunalverfassungsbeschwerde überprüft werden darf. Obwohl es in dieser Verfahrensart zahlreiche Entscheidungen gibt, ist der Prüfungsmaßstab der Kommunalverfassungsbeschwerde ungeklärt. Im Rahmen der Arbeit wird zunächst am Beispiel des Grundgesetzes geklärt, anhand welcher Normen neben Artikel 28 Abs. 2 GG ein Prüfungsgegenstand überprüft werden kann. Der Prüfungsmaßstab folgt aus dem Verfahrensgegenstand. Dieser ist vom Wortlaut ausgehend und aus systematischen Gründen eng zu verstehen. Der begrenzte Verfahrensgegenstand bewirkt, dass die wegen des Gesetzesvorbehaltes zulässige Erweiterung des Prüfungsmaßstabs über Artikel 28 Abs. 2 GG hinaus nur solche Normen umfasst, die Ausfluss des Selbstverwaltungsrechts sind. Daneben muss es sich um Normen handeln, die den Gemeinden Rechte einräumen.
Im zweiten Teil wird überprüft, inwieweit Normen des jeweils anderen Verfassungsraums zum Prüfungsmaßstab des Grundgesetzes bzw. der Landesverfassungsgerichte zählen. Für die Kommunalverfassungsbeschwerde hat das Trennungsprinzip zu gelten. Eine Überprüfung der Normen des jeweils anderen Verfassungsraums kommt daher nur dann in Betracht, wenn die Verfassung etwa Trichternormen, Normen des anderen Verfassungsraums in die eigene Verfassung integriert. Insbesondere Gliedstaatenklauseln können für bestimmte Normen als solche Verweisungsnormen verstanden werden.
Im letzten Teil werden die zuvor gewonnenen Ergebnisse auf alle Landesverfassungen übertragen.
Inhaltsübersicht
Einleitung
Definition des Prüfungsmaßstabes – Prüfungsmaßstab und Prüfungsgegenstand – Gang der Untersuchung
1. Prüfungsmaßstab innerhalb des eigenen Verfassungsraumes
Vorgaben des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Systematische Untersuchung – Versubjektivierte Rechtsposition – Prüfungsmaßstab anhand der gefundenen Ergebnisse
2. Normen aus der anderen Verfassungsebene
Vorgaben durch den begrenzten Verfahrensgegenstand – Subsidiaritätsklausel als Entscheidung zu Gunsten des Trennungsprinzips – Prüfung von Vorfragen – Erweiterung der Landesverfassung um Grundgesetznormen – Ausweitung des Prüfungsmaßstabes über das Rechtsstaatsgebot – Bundestreue – Normativbestimmungen – Durchgriffsnormen
3. Prüfungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte
Baden-Württemberg – Bayern – Berlin – Brandenburg – Bremen – Hamburg – Hessen – Mecklenburg-Vorpommern – Niedersachsen – Nordrhein-Westfalen – Rheinland-Pfalz – Saarland – Sachsen – Sachsen-Anhalt – Schleswig-Holstein – Thüringen
4. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Sachverzeichnis
Pressestimmen
»Insgesamt stellt das Werk den status quo zum Prüfungsmaßstab bei der Kommunalverfassungsbeschwerde erschöpfend dar. Für die Rechtspraxis kann es die Funktion eines ›Spezialkommentars‹ übernehmen, der insbesondere die Arbeit mit den jeweils ›fremden‹ Landesrechten erleichtert. Der Wissenschaft sollte der ausgebreitete, sorgfältig gearbeitete föderale Patchworkteppich Einladung sein, sich mit denjenigen Fragen zu beschäftigen, die zu stellen nun der Boden bereitet ist.« Dr. Kai Engelbrecht, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 13/2014
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