Beschreibung
Als »verwirrend« wird die Literatur und Rechtsprechung zur sog. Sicherungserpressung bezeichnet. Nach der Lehre soll eine Verurteilung wegen räuberischer Erpressung strikt ausscheiden. Die Rechtsprechung ist nicht eindeutig. Sie lässt Ausnahmen in der Beendigungsphase und im Falle der sukzessiven Qualifikation von Raub und räuberischer Erpressung zu.
Stefan Grabow geht auf alle Ansätze ein und zeigt Schwächen auf. Er plädiert für ein neues Verständnis und damit für die Sanktionierung als räuberische Erpressung. Die Angst vor einer ausufernden Strafe gleich einem Räuber hält er für überzogen: Der subjektive Tatbestand des § 255 StGB und die Rechtfertigungsgründe wirken begrenzend. Ein neues Verständnis würde viele Fragen lösen, die der räuberische Diebstahl aufwirft. Zugleich entstünde ein harmonisches Verhältnis der §§ 249, 252 und 255 StGB.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
Das Konkurrenzproblem: Nur die Frage eines Strafhöhedefizits? – Thematische Eckpunkte
B. Der objektive Erpressungstatbestand
Vermögensverfügung – Schaden
C. Einschränkungen des erpresserischen Unrechts
Die herkömmliche Tatbestandslösung – Einschränkungen auf Ebene des subjektiven Tatbestandes – Einschränkungen auf Ebene der Rechtswidrigkeit
D. Die Konkurrenzlösung
Gesetzeseinheit – Voraussetzungen der mitbestraften Nachtat – Folgen der Konkurrenzlösung – Zwischenergebnis – Sperrwirkung
E. Die Sicherungserpressung im Konfliktfeld von §§ 249, 252 und 255 StGB
Wortlaut – Historische Auslegung – Systematik – Teleologische Betrachtung – Die Konkurrenz von §§ 249, 252 und 255 StGB
F. Schlussbetrachtung
Thesenpapier
Literatur- und Rechtsprechungsverzeichnis
Sachregister
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