Möglichkeiten des Sekundärrechtsschutzes geschädigter Unternehmer und Verbraucher
Beschreibung
Von der Warnung vor EHEC, über die Veröffentlichung von Restaurantbewertungen im Internet, bis hin zu der Herausgabe von Umweltinformationen auf vorherigen Antrag – sobald der Staat informierend tätig wird, sieht er sich angesichts der divergierenden Interessen (potentieller) Adressaten der Information sowie betroffener Unternehmen mit komplexen Abwägungsentscheidungen konfrontiert.
Wie sich dieser Interessenkonflikt auf Ebene des Staatshaftungsrechts durch Einbeziehung grundrechtlicher Wertungen auflösen lässt, ist Gegenstand der Publikation. Es wird gezeigt, unter welchen Voraussetzungen sowohl Verbraucher als auch Unternehmer einen Ausgleich erlittener Schäden erzielen können. Untersucht werden sowohl die aktive als auch die antragsgebundene Informationstätigkeit, indem die zunächst ermittelten maßgeblichen grundrechtlichen Positionen unter Berücksichtigung der wichtigsten einfachgesetzlichen Normen des Informationsrechts auf die Ebene des Staatshaftungsrechts übertragen werden.
Inhaltsübersicht
Einleitung
Erster Teil: Terminologische Grundlagen und verfassungsrechtlicher Rahmen
Die gängige Terminologie – Die grundrechtliche Relevanz behördlicher Informationen – Staatliche Informationstätigkeit als Eingriff in den Schutzbereich der Informationsbetroffenen
Zweiter Teil: Die einfachgesetzlichen Regelungen behördlicher Informationstätigkeit
Die Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage – Regelungen behördlicher Informationstätigkeit auf der Ebene des einfachen Gesetzes
Dritter Teil: Die staatliche Haftungsverantwortung
EHEC und Biomüsli oder: Die Staatshaftungsrelevanz behördlicher Informationstätigkeit – Der Amtshaftungsanspruch – Weitere Institute des deutschen Staatshaftungsrechts
Vierter Teil: Die unionsrechtliche Haftungsdimension
Die Haftung Deutschlands bei Verstößen gegen Unionsrecht – Die Haftung der Europäischen Union
Schluss
Schlussbetrachtung – Zusammenfassende Thesen
Literatur – Sachwortverzeichnis
Pressestimmen
»eine wichtige Analyse der haftungsrechtlichen Seite staatlichen Informationshandelns, die in der weiteren Auseinandersetzung mit diesem Thema unbedingt berücksichtigt werden muss.« Dr. Boas Kümper, in: Deutsches Verwaltungsblatt, Heft 20/2017
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