Zur Revision der Schlüsselbegriffe des § 177 StGB
Description
»Finality, Resistance, ›Bad Reputation‹«
The paper deals with sexual assault/rape. The comprehensive analysis highlights the historic development of § 177 StGB (German Criminal Code) and involves interdisciplinary findings (for example from psychology). On this basis the paper critically discusses the current legal situation. It becomes evident that stereotype beliefs lead to a restrictive interpretation neglecting the victim's point of view. Therefore a new understanding of § 177 StGB is necessary and in addition the sanction of all non consensual sexual acts.
Overview
1. Die Vergewaltigung im interdisziplinären Diskurs
Das Delikt der sexuellen Nötigung / Vergewaltigung aus kriminologischer und psychologischer Sicht des 21. Jahrhunderts – Gesellschaftliche und geistige Grundlagen der Vergewaltigungsmythen und -stereotypen
2. Die Entwicklung des Tatbestands der sexuellen Nötigung / Vergewaltigung bis zum 33. StÄG vom 01.07.1997
Der Tatbestand der Notzucht von der Constitutio Criminalis Carolina bis zum Reichsstrafgesetzbuch von 1871 – Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 – Die Reformdiskussion von 1871 bis 1945 – Die Entwicklung des Tatbestands der Vergewaltigung im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland nach 1945
3. Das Auslegungsverständnis des § 177 StGB
Die Auslegung der Nötigungsmittel der Gewalt und Drohung in § 177 StGB – Das 33. StÄG – Einführung eines neuen Nötigungsmittels – Der Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und -erfolg in § 177 StGB – Das Einverständnis des Opfers und der subjektive Tatbestand – Die »Bescholtenheit« des Opfers. Strafzumessung und minder schwerer Fall als Plattform antiquierter Schuldzuschreibungen
Schlussbetrachtung und Ausblick
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Press Reviews
»Insgesamt kommt Kratzer-Ceylon das Verdienst zu, durch eingehende Rechtsprechungs- und Literaturanalyse Unzulänglichkeiten der herrschenden Auslegung des § 177 StGB herausgearbeitet zu haben. Da sie dabei akribisch vorgeht und sorgfältig argumentiert, hat sie eine gute Chance, sich auch bei denen Gehör zu verschaffen, die ihre sehr kritische und mitunter auch einseitige Sicht auf das gängige Verständnis
der Vorschrift nicht teilen. Jedenfalls vermag ihre Arbeit einen wertvollen Beitrag zu den revolvierenden Diskussionen um die Notwendigkeit einer Reform des § 177 StGB zu leisten.« Dr. Michael Brockmann, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 6/2015
»Fazit: Es handelt sich um eine sehr gründliche, materialreiche und tiefgehende Dissertation. Die Verfasserin analysiert eine Fülle von Auslegungsproblemen und demonstriert in überzeugender Weise, dass die Anwendung des geltenden Rechts durch die Rechtsprechung nicht zu überzeugen vermag, da dieses nach wie vor von einem ›unreflektierten Alltagsvorverständnis‹ [...] geprägt wird.« Prof. Dr. Tatjana Hörnle, in: Neue Kriminalpolitik, 27. Jg., 3/2015