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Thomas Lobinger

Thomas Lobinger ist seit 2004 Professor an der Universität Heidelberg, seit 2006 als Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht. 1999 Promotion in Tübingen („Rechtsgeschäftliche Verpflichtung und autonome Bindung“), 2003 Habilitation ebenfalls in Tübingen („Die Grenzen rechtsgeschäftlicher Leistungspflichten“). Ablehnung von Rufen an die Universität Osnabrück und die FU Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht, im kollektiven Arbeitsrecht (insbes. Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht) sowie im Antidiskriminierungsrecht.

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