George Andoor hat sein rechtswissenschaftliches Studium in Mainz und Leicester (England) absolviert; in dessen Rahmen erwarb er den Abschluss eines Magisters des deutschen und ausländischen Rechts (Mag. iur.) und legte das erste Staatsexamen ab. Dem folgte die promotionsbegleitende Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg. Das anschließende Referendariat leistete er am Kammergericht in Berlin ab, u. a. mit Stationen im Bundesbildungsministerium und dem Bundespräsidialamt. Nach seinem zweiten Staatsexamen war George Andoor kurzzeitig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz tätig und ist seither Beamter im höheren Dienst, zunächst des Landes Hessen, zwischenzeitlich der Bundesrepublik Deutschland.